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Werbung für „ungesunde Nahrungsmittel“

Handelsverband kritisiert einen Gesetzesentwurf zu deren Einschränkung scharf.
© Pixabay

Coca-Cola als “ungesundes Getränk”

Laut einer EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU-AVMD-RL) aus dem Jahr 2012 müssen die EU-Mitgliedstaaten Einschränkungen für die Bewerbung von „ungesunden Nahrungsmitteln“ in und um Kindersendungen in nationales Recht umwandeln. So hat die österreichische Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der, wenn er wie geplant umgesetzt wird, laut Aussagen des Handelsverbands negative wirtschaftliche Auswirkungen für die österreichischen Nahrungsmittelproduzenten, Lebensmittelhändler und die Werbebranche bringen würde. Denn Hersteller und Händler würden bei ihren Marketingaktivitäten eingeschränkt werden, Medien wiederum müssten Einbußen bei den Werbespendings in Kauf nehmen. In der EU-Richtlinie ist unter anderem vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten die Förderung der Selbstregulierung mithilfe von Verhaltenskodizes – in Bezug auf unangebrachte audiovisuelle Werbung in/rund um Kindersendungen für ungesunde Lebensmittel & Getränke (die z.B. viel Fett, Transfettsäuren, Salz, Natrium oder Zucker enthalten) – unterstützen müssen.

Das Gesundheitsministerium hat für den Gesetzesentwurf bereits der Nationalen Ernährungskommission (NEK) den Auftrag erteilt, ein „Österreichisches Nährwertprofil“ zu erstellen. Die Ausarbeitung eines solchen ist in der EU-Richtlinie ebensowenig vorgeschrieben wie die Berücksichtigung dessen in den Verhaltenskodizes. Hinzu kommt, dass laut Angaben des Handelsverbands das Österreichische Nährwertprofil deutlich über die Bestimmungen der EU-AVMD-RL hinausgehen soll. Denn es soll sogar absolute Werbeverbote für eine Reihe von Lebensmittelkategorien vorsehen, etwa für Süßwaren, Desserts, bestimmte Getränke, Speiseeis, Fischstäbchen, Wurst, pikante Snacks, etc. Außerdem sollen die Werbeverbote so formuliert sein, dass sie unabhängig davon gelten sollen, ob es einen Bezug zu Kindersendungen gibt oder nicht. Somit könnten damit auch Radiospots und Flugblätter erfasst sein. In der EU-AVMD-RL ist hingegen klar nur von „unangebrachter audiovisueller kommerzieller Kommunikation, die Kindersendungen begleitet oder darin enthalten ist“ und bestimmte „nicht empfohlene Lebensmittel und Getränke“ die Rede.

Der Handelsverband fordert daher die Bundesregierung dazu auf, dass die Bezugnahme auf Nährwertprofile im Begutachtungsentwurf entfällt. Das Österreichische Nährwertprofil soll auch gar nicht von der NEK beschlossen werden. Zudem verlangt der Handelsverband, dass die Ausweitung der Werbebeschränkungen auf andere Kanäle (z.B. Printwerbung) und außerhalb von Kindersendungen entfallen muss.

PA/red

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