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Werbeverbot für Lebensmittel geht zu weit

Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste käme bei vielen Lebensmittel faktisch einem Werbeverbot gleich.
© Pixabay

Auch die Bewerbung von Milch und Milchprodukten könnte derzeit verboten werden

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) geht aus Sicht von IAA Austria Präsident Walter Zinggl (IP) zu weit und käme bei einer Reihe von Lebensmittelkategorien faktisch einem Werbeverbot gleich.

„Es kann doch nicht sein, dass in Österreich in vorauseilendem Gehorsam eine EU-Richtlinie so umgesetzt wird, dass die ohnehin durch Corona schwer getroffene Werbe- und Kommunikationsindustrie jetzt auch noch durch ein de facto Werbeverbot zusätzlich belastet wird“, ärgert sich IAA Austria Präsident Walter Zinggl.

„Weder Nährwertprofile noch Werbeverbote sind in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie vorgesehen, Ziel ist es eigentlich‚ unangebrachte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation auf Kinder‘ wirkungsvoll zu verringern. Dafür gibt es jedoch in Österreich seit zehn Jahren ein Selbstregulierungssystem, das tadellos funktioniert“, ergänzt Günter Thumser, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Markenartikelindustrie.

Gravierender Nachteil für alle Werbetreibenden

Walter Zinggl: „Wir von der IAA setzen uns für faire Markt- und Wettbewerbsbedingungen ein und hier würde sich eine absoluter Nachteil für alle Webetreibenden – egal ob auf Unternehmer, Agentur- oder Medienseite – ergeben. Das können wir so nicht hinnehmen, daher werden wir gemeinsam versuchen, die Österreichische Umsetzung der AVND Richtlinie auf die Formulierungen der EU-Richtlinie hin zu orientieren.“
Das Gesundheitsministerium will die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Österreich strenger auslegen als ursprünglich vorgegeben. Lebensmittel und Getränke, die einen hohen Gehalt an Salz, Zucker und Fett aufweisen, sollen eingeschränkt werden. “Das hätte in der Praxis verheerende Folgen”, warnt auch Bauernbund-Präsident Georg Strasser.

Nationale Nachschärfung der EU-Richtlinie schrammt an Ziel vorbei

“Wir erachten es als sinnvoll, für Minderjährige die Werbung für gefährliche Produkte in audiovisuellen Medien einzuschränken. Der Vorschlag des Gesundheitsministeriums für die nationale Umsetzung schrammt aber am ursprünglichen Ziel vorbei. Hier dürfte zum Beispiel Milch, die einen natürlichen Fettgehalt von 4% hat, nicht mehr beworben werden. Das ist absurd und komplett überzogen”, so der Bauernbund-Präsident. Das vorgeschlagene Österreichische Nährwertprofil lässt beispielsweise für Milch- und Milchprodukte der weißen Palette einen Fettanteil von 3,6% für eine positive Beurteilung zu, dabei würden aber gering bearbeitete Milchprodukte mit einem natürlichen Fettgehalt von mindestens 4% als “nicht gesundheitsförderlich” eingestuft werden. Das würde bedeuten, dass es zu einem Werbeverbot für Milch, Kakaomilch, Vanillemilch, Fruchtmilch kommt. Auch andere Produkte wie beispielsweise Fleischwaren, Kuchen oder Marmeladen dürften nicht mehr beworben werden.

Derzeit wird die Novelle der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU-AVMD-RL) in österreichisches Recht umgesetzt. Die Vorgaben sollen auch auf Social Media ausgeweitet und unangebrachte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation im Zusammenhang mit Kindersendungen und Lebensmitteln sowie Getränken, die einen hohen Gehalt an Salz, Zucker und Fett aufweisen, weiter eingeschränkt werden.

APA/PA/red

 

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