Im Zuge der Generalversammlung des Trägervereins zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft (Österreichischer Werberat – ÖWR) wurde der Ethik-Senat neu gewählt. Die Vorstandsmitglieder haben zu diesem Zweck sechs Experten nominiert, die jetzt für die nächsten drei Jahre in dem Gremium tätig sein werden. Es sind dies: Univ. Prof. DDr.in Bernadette Kamleitner, Institutsvorständin Marketing and Consumer Research – WU-Wien; Mag. Paul Pichler, Rechtsanwalt, PaulPichler-Law Office; Dr. Klaus Kassai, LL.M., Jurist; Dr. Markus Boesch, Rechtsanwalt, Partner bei Ploil Boesch Rechtsanwälte GmbH; Dr. Gerald Ganzger, Rechtsanwalt, Gründungspartner bei Lansky, Ganzger + Partner und Dr. Ernst Klicka, Jurist.
„Der Ethik-Senat stellt in unserem System zur Beschwerdebearbeitung eine Berufungsinstanz dar und ist ein wichtiges Qualitätskriterium“, erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger. Die Aufgabe des Organs lässt sich am besten mit folgendem Beispiel erklären: Wird ein Unternehmen durch eine Entscheidung der Werberäte und Werberätinnen aufgefordert seine Werbemaßnahme einzustellen („Stopp-Entscheidung des Werberates“), kann es gegen diese Entscheidung Einspruch erheben. Dieser Einspruch langt beim Ethik-Senat ein und muss innerhalb von drei Werktagen bearbeitet werden.
„Wichtig ist, dass wir Unternehmen die Möglichkeit einräumen, gegen eine Stopp-Entscheidung unserer Werberäte und Werberätinnen stichhaltige Argumente vorzubringen“, betont Straberger. Doch eines ist dabei zu beachten: „Entscheidungsbasis für den Senat bleibt selbstverständlich der Ethik-Kodex des ÖWR und um das Expertengremium überzeugen zu können, bedarf es mehr als ‚standardisierter Floskeln‘. Neue Fakten, wissenschaftliche Erkenntnisse oder auch Marktforschungszahlen sind jedem Einspruchswerber anzuraten.“
PA/red