Skip to content

Weitere Einschränkungen der Pressefreiheit

Russland stuft Investigativplattform als unerwünscht ein
© Pixabay

Die russische Justiz nimmt weiterhin Einfluss auf die Pressefreiheit

Die russische Justiz geht weiter gegen unabhängige Berichterstattung vor. So soll die US- Nichtregierungsorganisation Proekt.media als unerwünscht eingestuft worden ein. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag in Moskau mit. Damit einher geht faktisch ein Betätigungsverbot. 

Die Investigativplattform „Proekt“ bezeichnet sich selbst als unabhängiges Medium, das zur Finanzierung seiner Arbeit auf Spenden angewiesen sei. Es berichtete in mehreren sozialen Medien etwa über Korruption und Machtmissbrauch in Russland. Damit gefährde die Organisation die „verfassungsmäßige Ordnung und Sicherheit der Russischen Förderation“, hieß es zur Begründung. 

Zuletzt hatte die russische Justiz drei deutsche Nichtregierungsorganisationen in Russland verboten. Dies war in Deutschland auf heftige Kritik gestoßen. Zudem wurden mehrere Journalisten der seit 2018 existierenden Investigativplattform vom Justizministerium als „ausländische Agenten“ eingestuft. Darunter auch der Chefredakteur von Proekt Roman Badanin und eine Reporterin des US- Radiosenders Radio Free Europe, teilte das Ministerium mit. Laut Gesetz müssen sich in Russland Medien und Organisationen als „ausländische Agenten“ registrieren, wenn sie sich mit Geld aus dem Ausland finanzieren.

Auch das kremlkritische Portal „Meduza“ wurde vom Justizministerium in das Register aufgenommen und kämpft nun ums Überleben. Vor einigen Wochen stellte zudem „newsru.com“, eines der ältesten unabhängigen Nachrichtenportale Russlands, seine Arbeit ein. Die EU und die Organisation Reporter ohne Grenzen hatten das Vorgehen der russischen Justiz als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert.

APA/ Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner