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Warnung vor Netzsperren und Uploadfiltern

Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works ortet im Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" "grundrechtsfeindliche Passagen.

Kritik hagelt es auch für eine Passage, die es Arbeitgebern ermöglichen würde, rechtliche Schritte ohne Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter einzuleiten.

Die Organisation warnt unter anderem vor Netzsperren und Uploadfiltern. Kritik kommt auch vom Verband österreichischer Zeitungen, der etwa die Verdoppelung der Höchstgrenzen für Entschädigungsansprüche im Mediengesetz ablehnt. Auch die SPÖ fordert die Regierung auf, das Paket, dessen Begutachtungsfrist am gestrigen Donnerstag zu Ende gegangen ist, zu überarbeiten.

“Ich begrüße die Intention, gegen Hass im Netz stärker vorzugehen und vor allem Personen, die von Hass im Netz betroffen sind, besser zu schützen. Aber das Begutachtungsverfahren hat Schwachstellen aufgezeigt, der Entwurf birgt – so zeigen es ExpertInnen auf – Gefahren”, so die netzpolitische Sprecherin der SPÖ, Katharina Kucharowits, in einer Aussendung. epicenter.works ortet in allen drei Entwürfen, die Teil des “Hass-im-Netz”-Pakets sind, problematische Bestimmungen. So könnten laut der Organisation aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ganze Websites gesperrt werden. “Die Bestimmung ist so breit, dass sie es grundsätzlich zulässt, dass bereits aufgrund eines illegalen Postings gleich ein ganzer Blog oder ein ganzes soziales Netzwerk gesperrt werden kann”, warnt die NGO. Das im Paket enthaltene “Kommunikationsplattformen-Gesetz” könnte sich aus Sicht der Organisation vor allem auf kleine Unternehmen und österreichische Internetforen negativ auswirken.

Zu hohe medienrechtliche Entschädigung

In Frage gestellt werden die im Rahmen der im “Hass-im Netz”-Paket vorgesehenen Änderungen im Mediengesetz vom Verband österreichischer Zeitungen (VÖZ): Abgelehnt wird unter anderem die Anhebung der Obergrenze für medienrechtliche Entschädigungen auf 100.000 Euro. Eine “maßvolle Anpassung der Höchstgrenzen” wäre aus Sicht des VÖZ zwar nachvollziehbar, nicht aber eine Verdoppelung. Außerdem sollte mit der “Valorisierung” der Entschädigungssätze “bis zur Stabilisierung der volkswirtschaftlichen Gesamtsituation, und damit auch der wirtschaftlichen Situation der österreichischen Medienunternehmen zugewartet werden”, heißt es in der Stellungnahme.

 

 

APA/red

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