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Von öffentlichem Interesse

Presserat sieht keinen Ethikverstoß bei Veröffentlichung der Pilnacek-Chatnachrichten
© APA/ Helmut Fohringer

Die veröffentlichten Pilnacek-Chatnachrichten sind laut Presserat von öffentlichem Interesse

Wie am Freitag bekannt wurde, ist die Entscheidung des Senats 2 bezüglich der Veröffentlichung der Chatnachrichten zwischen dem suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek und Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter kein Ethikverstoß, sondern „von öffentlichem Interesse“. Die Diskussion ausgelöst hatte ein Leser. Dieser wandte ich wegen des Artikels auf krone.at an den Presserat, da in dem Beitrag vom 1.Juni aus Chatnachrichten zwischen den Pilnacek und Brandstetter von 2019 bis 2021 zitiert wurde. Es wird angemerkt, dass die Chats auch ein spezielles Verständnis zum Umgang mit Kritik innerhalb der Justiz offenbaren würden. „Die WKStA tötet die Republik“, heiße es an einer Stelle. An einer anderen gehe es um eine Reform der Strafprozessordnung 2008, an der Pilnacek mitwirkte. In dem Zusammenhang wird Pilnacek wie folgt zitiert: „Uns fehlt Trump.“ Am Ende des Artikels wird auch Brandstetter nochmals damit zitiert, dass Pilnacek immer auf Türkis und Schwarz zählen könne.

Die „Krone“ hatte aus den Nachrichten den Schluss gezogen, dass diese den Verdacht gegen Pilnacek erhärten sowie ein bedenkliches Verständnis von Rechtsstaat zeigten. Darüber hinaus wurde in den Nachrichten Kritik an der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geübt. Bei den zitierten Chatnachrichten handelt es sich um jene SMS, die im Zuge der Sicherstellung des Handys des suspendierten Justiz-Sektionschefs an den Ibiza-Untersuchungsausschuss übermittelt wurden.

Die in den Chatnachrichten enthaltenen Informationen sind somit nach Ansicht des Senats „für die Allgemeinheit von großem Interesse“.Der Senat weist noch abschließend darauf hin, dass sich die SMS hauptsächlich auf Vorkommnisse in der Justiz beziehen und die Privatsphäre der Betroffenen – wenn überhaupt – lediglich berühren. So wird darauf verwiesen, dass die Benachrichtigungen dazu geführt haben, dass Brandstetter im Juni seinen sofortigen Rücktritt als Verfassungsrichter bekannt gab. Auch Pilnacek habe sich dazu veranlasst gesehen, sich für die SMS öffentlich zu entschuldigen. Der Presserat hält es für erforderlich, dass schutzwürdige Interesse an der Vertraulichkeit der Information gegen das Interesse der Öffentlichkeit sorgfältig abzuwägen. Im Fall Pilnacek und Brandstetter sehen sie daher bei der Veröffentlichung der Chatnachrichten keinen Ethikverstoß.

PA/ Red.

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