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Vom Staatsbesitz zur Stiftung

Gesetz zur Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen
© Pixabay

Am Dienstag legte das Parlament die gesetzliche Basis für die Schaffung von ingesamt 16 Stiftungen. Das neue Gesetz bezieht sich dabei nicht nur auf Institutionen des Hochschulwesens. Auch kulturelle Einrichtungen, Schlösser, Landwirtschaftsflächen und Parks werden aus dem staatlichen Eigentum in Stiftungen überführt. Die Mitglieder der Stiftungen werden von der Regierung ernannt und sollen ihre Ämter auf Lebenszeit behalten. Ungarns Landesoberhaupt Orban verteidigt die Überführung der Universitäten in Stiftungen als Investition in die Bildung. 

Firmenanteile werden „verschenkt“

Laut Schweizer Rundfunk (SRF) sollen die Pläne der ungarische Regierung, auch milliardenschwere Anteile der ungarischen Großunternehmen, wie Mineralölkonzerne (MOL) und dem Pharmakonzern Richter, umfassen. Diese Aktienpakete sollen an Stiftungen „verschenkt“ werden. In Sachen EU- Wiederaufbaufond scheint sich Ungarns Regierung unterdessen zurückzuhalten. Orban habe der EU- Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, dass nur rund 43 Prozent des EU- Wiederaufbaufonds für sein Land abrufen will. Laut Bericht will Orban lediglich auf die nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse in Höhe von 6,88 Milliarden Euro des Hilfspaketes zugreifen, mit der Begründung, dass Ungarn sich nicht weiter verschulden wolle.

PA/ Red.

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