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Verstoß gegen Ehrenkodex des Presserates bei wochenblick.at

Veröffentlichung eines Vergewaltigungsvideos verstößt gegen Persönlichkeitsschutz und Intimsphäre.
pixabay

Mit der Veröffentlichung eines Videos, das eine Vergewaltigung zeigt, verletzt wochenblick.at schwerwiegend den Persönlichkeitsschutz und die Intimsphäre der vergewaltigten Frau. Dies stellt einen Verstoß gegen den Ehrenkodex des österreichischen Presserates dar.

Im August 2022 hatte die Wochenzeitung „Wochenblick“ das Video im Rahmen eines Beitrages mit dem Titel „Bestialisch: Afrikaner vergewaltigt Ukrainerin (55) in Italien auf offener Straße“, veröffentlicht. Das Video zeigt die Aufnahme einer Überwachungskamera.

Der Senat 2 wurde auf Eigeninitiative tätig und weist darauf hin, dass das Thema „Gewalt gegenüber Frauen“ zwar einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Bewusstsein in der Gesellschaft leisten könne, die Veröffentlichung des Videos aber eindeutig die Menschenwürde sowie die Intimsphäre des Opfers missachte. Außerdem dürfe die Berichterstattung das Leid der Betroffenen und Angehörigen nicht vergrößern. 

Auch wenn die Personen aufgrund der schlechten Bildqualität nicht zu erkennen und das Opfer weitergehend verpixelt wurde, stellt die Veröffentlichung einen Verstoß gegen den Kodex dar. Zudem spielt es keine Rolle, ob das Video zuvor bereits in anderen sozialen Medien zu sehen war. Die Entscheidung über die Veröffentlichung treffe die Redaktion eigenständig. 

Der Senat 2 des Presserates sieht kein legitimes Informationsinteresse an der Veröffentlichung des Videos. Damit stellte die Verbreitung gegen die Punkte Persönlichkeitsrecht und Intimsphäre des Ehrenkodex dar. Die Medieninhaberin wird zur Entfernung des Beitrages aufgefordert. Vonseiten des Mediums nahm niemand am Verfahren teil. Die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats möchte “Wochenblick“ nicht anerkennen. 

APA/Red.

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