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Urteil im Finanzierungsstreit der STA

Finanzierungspflicht des Staates gerichtlich bestätigt
© Unsplash

Am Montag hat das Oberste Gericht über die Finanzierung der STA entschieden

Laut Medienberichten soll der Oberste Gerichtshof eine wichtige Entscheidung im Streit um die Finanzierung der slowenischen staatlichen Nachrichtenagentur (STA) gefällt haben. Demnach sei der slowenische Staat als Gründer der STA dazu verpflichtet, den öffentlichen Dienst der Agentur zu finanzieren. Dabei beruhe die rechtliche Grundlage auf zwei Gesetzen. Dem hinzu hat der Oberste Gerichtshof die vorläufige Aussetzung einer Regierungsverordnung aufgehoben.

Interpretationsprobleme

Die am Montag gefallene Entscheidung ist jedoch kein Garant dafür, dass die tatsächliche Wiederaufnahme der Finanzierung geschieht, denn jede Seite interpretiert das Urteil unterschiedlich: Das zuständige Presseamt der Regierung (UKOM) sieht die Gerichtsentscheidung als einen Sieg für die Regierungsseite und twitterte mit Blick auf die Entscheidung über die Verordnung, dass das Gericht die Argumente der Regierung bestätigt hätte. Laut Medien kommentierte er die Feststellung über die Finanzierung allerdings nicht. Tatsächlich aber gab das Höchstgericht der Beschwerde der UKOM statt und hob die vorläufige Aussetzung der Verordnung auf. Die STA-Führung hofft währenddessen darauf, dass nach dieser Entscheidung „die Ausreden, die UKOM bei der Nichtfinanzierung bisher angegeben hat“, ein Ende nehmen.

Der Staatspräsident Borut Pahor will nun in diesem Streit vermitteln. Dafür hat er sowohl den UKOM-Chef Uros Urbanija und den STA-Direktor Bojan Veselinovic am heutigen Dienstag zu einem Treffen eingeladen.

Regierung zur Finanzierung verpflichtet

Die Regierung des rechtskonservativen Janez Jansa stellte die Finanzierung der STA zu Jahresanfang ein und machte diese von der im Juni verabschiedeten Verordnung zur Finanzierung und Tätigkeit der Nachrichtenagentur abhängig. Diese regelte den öffentlichen Dienst der Agentur- wozu die frei zugängliche Berichterstattung über die wichtigsten Ereignisse im Land gehört- und seine Finanzierung im Detail. Dies war jedoch schon zuvor gesetzlich vorgeschrieben, sowohl in einem zehn Jahre alten Gesetz über die STA als auch in einem Corona-Gesetzespaket Ende 2020. Mit dem letzteren wurde allerdings die Regierung explizit zur Finanzierung im Jahr 2021 verpflichtet. Dieses gilt auch, wenn es dafür keinen Jahresvertrag zwischen der STA und UKOM geben sollte. In diesem Fall erfolgt die Finanzierung auf der Basis des STA- Geschäftsplans.

Die slowenische Nachrichtenagentur muss bereits seit 250 Tagen ohne staatliche Zuschüsse auskommen, obwohl sie ihre Verpflichtungen bezüglich des öffentlichen Dienstes erfüllt. Laut STA-Leitung könnte die Agentur bereits im Oktober insolvent sein.

 

APA/ Red.

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