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Urheberrechtsnovelle: Frist verstrichen

EU-Copyright-Richtlinie von 2019 wäre mit 7. Juni 2021 umzusetzen gewesen.
© BKA / Andy Wenzel

Die Umsetzung der 2019 beschlossenen EU-Copyright-Richtlinie in Österreich verzögert sich. Eine entsprechende Urheberrechtsnovelle hätte eigentlich bis zum Montag in Kraft treten müssen, diese Frist ließ die Regierung allerdings verstreichen. “Die Verhandlungen zur Urheberrechtsnovelle laufen noch”, hieß es aus dem Justizministerium auf APA-Nachfrage. Kritik gab es unterdessen von Opposition und Interessensvertretern.

“Ziel des Gesetzesvorhabens ist ein modernes Urheberrecht für Österreich, das einen fairen Ausgleich aller Interessen bietet – von Urhebern, über Produzenten /Verwertern, Nutzern bis hin zu den Interessen der Allgemeinheit. Dabei müssen verschiedene Interessen ausbalanciert werden”, hielt man im Ressort von Ministerin Alma Zadic fest: “Es ist dem Justizministerium ein wichtiges Anliegen, dass es zu einer baldigen Umsetzung mit einem ausgewogenen Interessensausgleich kommt.”

Die EU-Copyright-Richtlinie wurde nach langwierigen Diskussionen 2019 beschlossen und ist von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Zentrale Punkte sind u.a. ein Urhebervertragsrecht, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie die Verpflichtung für Online-Plattformen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen oder entsprechende Lizenzierungsvereinbarungen zu treffen. Bei Letzterem spielen auch Uploadfilter eine Rolle. Stichtag für die Umsetzung war der 7. Juni. Österreich ist keineswegs das einzige EU-Land, das dabei säumig ist.

APA/Red.

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