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Uni-Novelle beschlossen

Die Mindestanforderungen für Studierende wurden vom Nationalrat angenommen.
© Pixabay

Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten ist innerhalb der ersten vier Semester vorgesehen.

Konkret ist die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester vorgesehen. Allzu viel ist das nicht. Diese Zahl an ECTS-Punkten entspricht knapp einem Achtel jener Leistung, die es für die Mindeststudiendauer bräuchte. Dennoch empörte sich die SPÖ. Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl meinte, dass angesichts der widrigen Umstände durch die Pandemie jetzt Unterstützung und nicht Verschärfung angebracht wäre. Ihre Parteikollegin Katharina Kucharowits verwies auf Studenten mit Jobs oder Pflegeverpflichtungen.

Grünen-Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger beschwichtigte mit Blick auf Corona, dass die neuen Regelungen ohnehin erst 2022/2023 wirksam würden. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) gab zu bedenken, dass manche sogar höhere Anforderungen befürwortet hätten. Für FP-Mandatar Kassegger handelt es sich bei der Regelung um ein Verwaltungsmonster, das einem Schildbürgerstreich gleiche.

Freiheitliche und NEOS kritisierten die Novelle insgesamt als eher ambitionslos. NEOS-Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre meinte: „Es fehlt an Mut, es fehlt an Vision.” Für den Freiheitlichen Axel Kassegger ist weiter eine echte Studienplatzfinanzierung ausständig. Es werde nur verwaltet. Faßmann sah hingegen einen „runden Entwurf”.

 

APA/red

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