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Twitter – Abfindung verstößt nicht gegen Musks Offert

Musk hatte Twitter vorgeworfen, eine Abfindung für einen Whistleblower habe gegen Übernahmevereinbarung verstoßen
©pixabay

Musk und Twitter haben sich gegenseitig verklagt

Der US-Kurznachrichtendienst Twitter hat nach eigener Einschätzung mit der Zahlung einer Millionen-Abfindung nicht gegen Bedingungen im Übernahmeangebot von Tesla-Chef Elon Musk verstoßen. Das teilte das Unternehmen am Montag mit.

Musks Anwälte hatten am Freitag erklärt, Twitter habe gegen die Vereinbarung verstoßen, als das Unternehmen 7,75 Mio. Dollar (7,71 Mio. Euro) an den Whistleblower Peiter Zatko und seine Anwälte gezahlt habe, ohne zuvor das Einverständnis von Musk einzuholen. Musk sieht in der Abfindung an Zatko eine weitere Rechtfertigung für die Absage der Übernahme.

Musk und Twitter haben sich gegenseitig verklagt. Twitter will, dass ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware den Milliardär anweist, das Geschäft zu einem Preis von 54,20 Dollar pro Aktie abzuschließen. Musk strebt eine Verfügung an, den Kauf abblasen zu können und auch nicht die für diesen Fall vereinbarte Vertragsstrafe von einer Milliarde Dollar zahlen zu müssen. Der Beginn des Gerichtsprozess ist für den 17. Oktober geplant.

APA/Red.

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