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TV: Hassbotschaften dürfen beschränkt werden

EuGH bestätigte Entscheidung in Litauen, wo ein Sender ins Bezahlfernsehen verbannt wurde.
© pixabay.com / Wokandapix

EU-Staaten dürfen Sender mit Hassbotschaften ins Bezahlfernsehen verbannen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung in Litauen gegen einen Sender, der sich auf Russisch an die russische Minderheit in dem Baltenstaat richtet. Der in Großbritannien ansässige Betreiber scheiterte mit seiner Klage dagegen. (Rechtssache C-622/17)

Die litauische Fernsehkommission hatte 2016 verfügt, den Kanal NTV Mir Lithuania für zwölf Monate nur noch im Bezahlfernsehen zuzulassen. Hintergrund war eine Sendung, die aus Sicht des Gremiums zu Feindseligkeit und Hass aufgestachelt hatte. Der Sender habe Falschinformationen verbreitet, unter anderem zu einer angeblich neonazistischen Innenpolitik, die angeblich eine Bedrohung der russischen Minderheit darstelle.

Der EuGH geht davon aus, dass die Anordnung der Fernsehkommission vor diesem Hintergrund der öffentlichen Ordnung diene. Die Richter betonen, dass das Programm des Senders nicht ausgesetzt oder verboten werde. Es könne in Litauen weiter ausgestrahlt und angeschaut werden, sofern Verbraucher ein Bezahlpaket erwürben. Somit falle diese Entscheidung nicht unter die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Die Kläger hatten einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie geltend gemacht.

 

APA/RED

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