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Telegram muss tief in die Tasche greifen

Deutsche Bundesregierung verhängt 5,1 Mio. Euro Bußgeld gegen Messengerdienst
© Unsplash

Über Telegram werden immer wieder rechtswidrige Hass-Kampagnen gestartet und sogar Straftaten angedroht – nun droht dem Messengerdienst eine Bußgeldzahlung in Millionenhöhe

Wie das Bundesamt für Justiz (BfJ) heute in Bonn bekannt gegeben hat, wurde der Messengerdienst Telegram wegen Verstöße gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu einer Bußgeldzahlung verurteilt. Die beiden Bescheide gegen das Unternehmen Telegram FZ-LLC summieren sich auf 5,125 Mio. Euro.

Das Netz DG regelt den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz. Zum einen schreibt das Gesetz vor, ein Beschwerdemanagement einzurichten, mit dem Nutzerinnen und Nutzer gesetzeswidrige Inhalte melden können. Außerdem verpflichtet das NetzDG die Betreiber, einen Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten zu benennen.

Was zur Last gelegt wird

Das Bundesamt wirft Telegram vor, in den Jahren 2020 und 2021 gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege verstoßen zu haben. Zudem habe der Messengerdienst keinen Zustellungsbevollmächtigten mit einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland benannt, damit auch deutsche Gerichte und Behörden den Anbietern Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können.

Diesen Verstoß gegen die Pflicht zu Bereithaltung der Meldewege ahndet die Behörde mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Mio. Euro. Wegen der Nichtbenennung des Zustellungsbevollmächtigten wurde zusätzlich eine Strafzahlung von 875.000 Euro verhängt.

Unzustellbare Anhörungsschreiben

Das Bundesamt erklärte weiter, man habe seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. “Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe ist das nicht gelungen.” Im März 2022 habe das Amt deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger vorgenommen.

Auf diese Veröffentlichung hin meldete sich eine deutsche Anwaltskanzlei beim Bundesamt im Namen von Telegram und nahm zu den Anhörungsschreiben Stellung. Durch die Stellungnahme hätten die Vorwürfe nicht entkräftet werden können, erklärte das BfJ. Deshalb habe man beide Bußgeldbescheide erlassen und Telegram am 10. Oktober 2022 zugestellt. Die Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig, da Telegram Einspruch einlegen kann.

Der deutsche Justizminister Marco Buschmann sagte: “Die Anbieter von Messengerdiensten und Sozialen Netzwerken tragen eine besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe auf den Plattformen vorzugehen.” Dazu gehöre die Pflicht, Systeme zu schaffen, damit Nutzer strafbare Inhalte melden könnten. Außerdem müssten sie in Deutschland für einen Zustellungsbevollmächtigten sorgen. “Diesen gesetzlichen Vorgaben und dieser Verantwortung kann man sich nicht durch den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen”, betonte der FDP-Politiker.

APA/ Red.

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