Mit Hetze und Gewaltaufrufe soll es beim Messengerdienst Telegram bald vorbei sein. Das kündigte Innenministerin Nancy Faeser gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe an. Das Bundesamt für Justiz habe gegen Telegramm zwei Verfahren wegen Verstoß gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geführt, auf die Telegram nicht reagiert habe. „Das wird die Bundesregierung so nicht hinnehmen“, sagte Faeser.
Messengerdienste würden derzeit vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht erfasst, soweit sie zur Individualkommunikation bestimmt seien. Man könne allerdings inzwischen mit Telegramm aber Nachrichten in öffentliche Gruppen mit bis zu 200.000 Mitgliedern schreiben. Laut Faeser können öffentliche Kanäle von einer unbegrenzten Anzahl an Personen abonniert werden. Facebook und Twitter würden bereits den gleichen Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes liegen. „Das bedeutet, dass offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen, rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen“, so Faeser.
Zudem gelte für die öffentlichen Kanäle die Meldepflicht an das Bundeskriminalamt.
PA/ Red.