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Tausende Stellungnahmen zur geplanten ORF-Gesetzesnovelle eingegangen

VÖP sieht "Bedrohung für Fortbestand des privaten Rundfunksektor" - VÖZ für Beschränkung von ORF.at - Datenschutzbehörde mit Bedenken - Behindertenverbände für Ausbau der Barrierefreiheit
©unsplash

Die Begutachtungsfrist für die ORF-Gesetzesnovelle geht mit heute, 25. Mai, zu Ende. Über 4.000 Stellungnahmen sind eingegangen, wobei der Großteil von Privatpersonen stammt. Aber auch Verbände, Organisationen und Vereine meldeten sich zu Wort. Umstritten ist die vorgesehene Textbeschränkung auf ORF.at, die vor allem Verleger begrüßen. Private Fernsehsender fordern wiederum eine Videobeschränkung auf der “blauen Seite” und stärkere Werbebeschränkungen für den ORF.

Laut Gesetzesentwurf soll der ORF künftig sowohl online-only als auch online-first produzieren dürfen. Weiters soll es auf ORF.at künftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geben, wobei die Textbeitragszahl pro Woche auf 350 beschränkt wird. Die gegenwärtige Sieben-Tage-Beschränkung für Abrufe in der TVthek wird je nach Inhalt auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt. Die gerätegekoppelte GIS-Gebühr wird zu einem ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe umgewandelt. Pro Haushalt sind künftig 15,30 Euro pro Monat (anstelle 18,59 Euro) zuzüglich Landesabgaben fällig, wobei bisherige Gebührenbefreiungen aufrecht bleiben, Nebenwohnsitze ausgenommen sind und eine Staffelung für Unternehmen in Kraft tritt. Auch sind stärkere Werbebeschränkungen im Radio- und Digitalbereich, die pro Jahr ca. 25 bis 30 Millionen Euro ausmachen sollen, und ein Transparenzbericht zu Löhnen und Nebeneinkünften vorgesehen.

Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) sieht mit dem Gesetzesentwurf eine “Bedrohung für den Fortbestand des privaten Rundfunksektors” gegeben. Umfangreiche Adaptierungen seien notwendig, um den Medienmarkt nicht mit einer “einseitigen Absicherung und Stärkung des ORF” zu schwächen. Die vorgesehenen Werbebeschränkungen für den ORF seien “praktisch wirkungslos”. Der VÖP fordert, die Möglichkeit des ORF zur Überschreitung der täglichen Werbezeitgrenzen in TV und Radio ersatzlos zu streichen, die Werbezeit im TV-Hauptabend auf ein Maximum von 15 Minuten pro Sender zu beschränken und die Radiowerbezeit wirksam um 15 Prozent zu senken. Im Bereich des Online-Marketings müsste die Schranke auf 1,24 Milliarden Ad-Impressions limitiert werden. Der VÖP spricht sich zudem für eine Maximalanzahl der Audio- und Videobeiträge auf ORF.at von 300 bis 350 Beiträgen pro Woche aus. Die Onlinebereitstellungsdauer will der Privatsenderverband auf maximal 30 Tage beschränkt wissen.

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) meldete sich mit einem Fünf-Punkte-Programm zu Wort. Darin fordern die Verleger einen Fokus des ORF auf audiovisuellen Content, da ORF.at zu zeitungsähnlich sei, eine Evaluierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, stärkere Werbebeschränkungen im Onlinebereich, keine finanziellen Mittel für Social-Media-Aktivitäten des ORF und warnen vor einem “Wildwuchs” an Online-only-Angeboten – laut Entwurf sind 80 pro Woche erlaubt. Auch für eine Gremienreform, die zu einer Entpolitisierung und Verkleinerung des Stiftungsrats führt, spricht sich der VÖZ aus. Für eine Entpolitisierung der ORF-Gremien traten etwa auch die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und “Die Produzent*innen – Allianz für innovatives und vielfältiges Filmschaffen” ein.

Die Datenschutzbehörde äußert in ihrer Stellungnahme mehrere Bedenken. Um eine allfällige Befreiung vom ORF-Beitrag feststellen zu können, soll künftig die ORF-Beitrags-Service-GmbH in der Transparenzdatenbank die Einkommenshöhe aller Menschen im Haushalt abfragen können. Die lediglich in den Erläuterungen vorgesehenen Ausführungen dazu könnten “keinesfalls genügen” und “stellen damit auch keine gesetzliche Grundlage für die vorgesehene Datenverarbeitung dar”. Empfehlenswert wäre es zudem, im Gesetzestext festzuhalten, welche konkreten Datensicherheitsmaßnahmen zu ergreifen sind, um etwaigen missbräuchlichen Abfragen durch die ORF-Beitrags-Service-GmbH vorzubeugen.

In Frage stellt die Datenschutzbehörde auch, ob es zulässig ist, ORF-Mitarbeiter mit Gehältern ab 170.000 Euro brutto namentlich zu veröffentlichen. Auch die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) lehnen personenbezogene Angaben bei der Veröffentlichung von Gehältern wie auch Eingriffe in arbeitsvertragliche und kollektivvertragliche Ansprüche ab.

Der Rechnungshof (RH) begrüßt, dass Nebeneinkünfte von ORF-Mitarbeitern künftig in einem Bericht aufgeschlüsselt werden sollen. Kritischer sieht der RH, dass Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen der Gesetzesnovelle nicht den Anforderungen entsprechen. Auch werden die umfangreichen gesetzlichen Änderungen nicht genutzt, um “die grundsätzliche Frage nach den wesentlichen Inhalten und Formaten eines öffentlich-rechtlichen Programmauftrags klarzustellen”.

Die Association of Austrian Filmproducers (AAFP) wie auch Film Austria fordern, dass 20 Prozent der Mittel aus der Haushaltsabgabe für österreichisches Programm zweckgewidmet wird. Derzeit investiere der ORF laut den Produzentenverbänden unter 15 Prozent seiner Einnahmen derartig und liege damit hinter anderen öffentlich-rechtlichen Medienhäusern wie ZDF, ARD und der BBC. Auch wird mehr Transparenz bei der Mittelvergabe gefordert.

Die Industriellenvereinigung (IV) spricht sich gegen eine Steigerung der ORF-Abgabe für Unternehmen aus. Staffelungen und Maximalzahl der zu entrichtenden ORF-Beiträge sollen überarbeitet werden. Dafür spricht sich auch die Wirtschaftskammer (WKO) aus, die einen “erheblichen Umfang an Mehrbelastungen für Unternehmen” gegeben sieht und hofft, dass Wirtschaft und Unternehmen zukünftig eine größere Rolle im ORF-Programm spielen. Die Arbeiterkammer (AK) betont, dass die Haushaltsabgabe sozial ausgewogen sein müsse. Mit Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz des ORF-Beitrags sollten Wenigverdiener eine reduzierte Beitragshöhe entrichten müssen. Die Bundesjugendvertretung (BJV) drängt auf Beitragsbefreiungen für junge Menschen. Das Verteidigungsministerium spricht sich für eine Ausnahme von der Beitragspflicht für Grundwehr- und Zivildiener aus, sofern diese bereits einen eigenen Wohnsitz haben.

Zahlreiche Behindertenorganisationen wie der Österreichische Behindertenrat, der ÖZIV Bundesverband, Bizeps, Lebenshilfe Österreich und der Österreichische Gehörlosenverbund treten für einen Ausbau des barrierefreien ORF-Angebots ein. Finanzielle Mittel sollten dafür zweckgebunden werden. Besorgt zeigen sich die Organisationen über die geplanten Einschränkungen auf ORF.at. Die Nachrichtenseite habe etwa aufgrund ihres Angebots an Nachrichten in einfacher Sprache hohe Bedeutung für Menschen mit Behinderungen. Barrierefreie Angebote dürften keinen Einschränkungen unterworfen werden. Im Gesetzestext sind Ausnahmen für Beiträge zur Barrierefreiheit nicht explizit angeführt. In den Erläuterungen zum Gesetz ist jedoch festgehalten, dass Texte zur Barrierefreiheit nicht in die Höchstzahl von 350 Textbeiträgen pro Woche einzubeziehen sind.

Die Medienbehörde KommAustria stellt sich die Frage, ob für Online-only-Angebote des ORF künftig Auftragsvorprüfungsverfahren durchzuführen oder zumindest Angebotskonzepte vorzulegen sind. Auch gehe aus dem Entwurf nicht hervor, ob das Crosspromotionverbot – im ORF-Radio darf nicht Werbung für ORF-Fernsehen und vice versa gemacht werden – auch auf Online-only-Angebote ausgedehnt werden solle.

Die zahlreichen Stellungnahmen der Privatpersonen kreisen häufig um die Umstellung von der bisherigen gerätegekoppelten GIS-Gebühr auf einen ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe. Viele beschweren sich darüber, dass sie auch ohne ORF-Programm zu konsumieren, für dieses zahlen müssen. Eine Integral-Studie stellte unlängst fest, dass 95 Prozent der Bevölkerung zumindest ein ORF-Angebot nutzen. Vom ORF selbst lag noch keine Stellungnahme vor.

APA/Red.

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