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Russland verhängt Geldstrafen gegen TikTok und Twitch

Wegen "LGBT-Propaganda" und Interview mit ukrainischem Präsidentenberater
© Unsplash

TikTok und Twitch wurden in Russland zu Geldstrafen verurteilt

Russland scheint erneut ein Exempel statuieren zu wollen, wenn es darum geht, kreml-orientierte Meinungen durchzusetzen. Russische Gerichte haben in ihrem Kampf gegen unerwünschte Inhalte in den Sozialen Medien die Videoplattform TikTok und das Streaming-Portal Twitch zu Geldstrafen verurteilt. Ein Moskauer Bezirksgericht verurteilte die Kurzvideo-Plattform am Dienstag zu einer Geldstrafe von drei Millionen Rubel (51.724,14 Euro) aufgrund der Verbreitung von sogenannter “LGBT-Propaganda”. Twitch muss unterdessen eine Strafe von vier Millionen Rubel (68.965,52 Euro) zahlen.

Medienberichten zufolge hat sich TikTok geweigert, Inhalte auf seiner Plattform zu löschen, die “nicht-traditionelle Werte, LGBT, Feminismus und eine verzerrte Darstellung der traditionellen sexuellen Werte fördern”. Bereits seit 2013 ist es in Russland verboten, vor Kindern für homosexuelle Beziehungen zu werben. Derzeit überlegen die Gesetzgeber das Verbot auszuweiten, sodass die Bestimmung auch für Erwachsene gelte.

Twitch kassierte laut Nachrichtenagenturen eine Geldstrafe, da ein Interview der Amazon-Tochter mit dem ukrainischen Präsidentenberater Oleksij Arestowytsch gezeigt wurde. Die Streaming-Plattform hatte erst kürzlich eine Geldstrafe von drei Millionen Rubel wegen eines weiteren Arestowytsch-Interviews zahlen müssen. Informationen der russischen Nachrichtenagentur Tass zufolge drohen Twitch sogar zwei weitere Geldstrafen von bis zu acht Millionen Rubel, weil die Plattform Angaben nicht gelöscht hat, die Russland als unzuverlässige Informationen über den Verlauf seiner “speziellen Militäroperation” in der Ukraine betrachtet. Weder TikTok noch Twitch zeigten sich gegenüber Reuters bereit für eine Stellungnahme.

Russland hat unter anderem bereits die US-Konzerne Google, Apple und Zoom zu Strafen wegen Verstößen gegen Vorschriften zu Inhalten oder Datenschutz verurteilt.

 

APA/ Red.

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