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Reichelt vs. „Der Spiegel“

„Bild“- Chefredakteur erwirkt einstweilige Verfügung
© Axel Springer/ Charles Yunck

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ darf die in einem Artikel aufgestellten Behauptungen über den „Bild“– Chefredakteur nicht wiederholen. Das entschied das Landgericht Hamburg. Grund dafür seien die Verstöße gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung.
Das Landgericht untersagt dem „Spiegel“, die in dem Bericht von Mitte März aufgestellten Behauptungen zu wiederholen. Darüber hinaus habe Julian Reichelt in einem Gerichtsprozess vor dem Landesgericht Hamburg gegen das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ eine einstweilige Verfügung erwirkt. In dem Artikel seien die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten worden schreibt das Gericht in seinem Beschluss. Man gehe davon aus, dass der „Bild“- Chefredakteur keine ausreichende Gelegenheit bekommen habe, eine Stellungnahme abzugeben. 
PA/ Red.

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