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Recht auf „schnelles“ Internet

Deutsche Regierung will Leistungen von mindestens 10 Megabit pro Sekunde
© Pixabay

Menschen auf dem Land oder am Stadtrand dürfen nun gespannt sein, denn wie die deutsche Regierung nun bekannt gab, haben sie – mit Verzögerung – ein sogenanntes Recht auf „schnelles“ Internet beschlossen. Das neue Regelwerk sieht vor, dass künftig überall in Deutschland Festnetz-Internet beim Download mindestens zehn Megabit pro Sekunde erreichen muss. Beim Upload sollen 1,7 Megabit pro Sekunde möglich sein. Beide Werte sind niedrig, in den allermeisten Haushalten sind deutlich bessere Internetverbindungen möglich.

Zudem gibt es auch neue Vorgaben bei der Reaktionszeit. Diese darf nicht größer sein als 150 Millisekunden. Problem dabei: für die Versorgung entlegener Häuser kommt preisgünstiges Internet über weit entfernte Satelliten nicht in Frage. Denn die Latenz ist bei dieser Form der Übertragung wesentlich höher. Somit müsste auf erdnahe Satelliten zurückgegriffen werden, diese sind aber teuer. Zudem sollen die Mindestwerte Jahr für Jahr neu festgelegt werden. Hierbei wird die allgemeine Internetnutzung in Deutschland berücksichtigt. Da der Netzausbau insgesamt vorangeht und die Menschen immer bessere Verträge abschließen, wird diese neugeregelte Untergrenze kontinuierlich steigen.

Dennoch könnte es vor allem für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand zu einer Verbesserung der Lage führen. Denn erstmals haben sie Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Somit könnte die Deutsche Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Leitungen veranlassen. Der deutsche Digitalminister Volker Wissing sagte, die Mindestvorgaben stellten “die digitale Teilhabe all jener sicher, die bisher von der Versorgung abgeschnitten sind”.

Ursprünglich sollte die Verordnung am 1.Juni in Kraft treten. Es fehlt allerdings noch grünes Licht vom Bundesrat und vom Digitalausschuss des Bundestags. Daher räumte das Bundesdigitalministerium am Mittwoch ein, dass der geplante Termin aller Voraussicht nach nicht haltbar ist. Der digitalpolitische Sprecher der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Reinhard Brandl, nannte die von der Regierung beschlossene Verordnung “ambitionslos”. Das mittlerweile übliche Nutzungsverhalten der Bürger und Bürgerinnen werde ignoriert. “Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine 10-Megabit-Downloadrate und eine 1,7-Megabit-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grundversorgung ausreichen.”

 

APA/ Red.

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