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Presserat stellt Verstöße fest

kurier.at und oe24.at verstießen gegen den Ehrenkodex.
© Pixabay

Der Presserat beanstandet Gewissenhaftigkeit in Recherche und medienethische Standards bei Artikel über ein “SPÖ-Treffen”. kurier.at und oe24.at sollen dagegen verstoßen haben. Es wurde behauptet, dass die nunmehrigen Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, Maria-Luise Nittel, teilgenommen hat.

Gegendarstellungen nicht beachtet

Der Senat 1 hat ein selbstständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung des Justizministeriums eingeleitet. Bei kurier.at wurde ein schwerwiegender Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und der Wiedergabe von Nachrichten) beanstandet. In einem Artikel im Jahr 2011 wurde schon über dieses Treffen berichtet. Nittel hat damals eine Gegendarstellung erwirkt. Das hätte bei der Recherche berücksichtigt werden sollen.

Bei oe24.at wurde wiederum “den medienethischen Standards nicht entsprochen”. Zwar wurde über eine andere Sicht der SPÖ berichtet. Allerdings hätte die Recherche ebenfalls die besagte Gegendarstellung Nittels zutage fördern müssen. So werde außer Acht gelassen, “dass die Betroffene auf rechtlichem Weg eine Gegendarstellung erwirkt hat”.

Schon im Februar 2020 hat sich das Justizministerium an den Presserat gewandt. Allerdings wurde das Verfahren bis Herbst 2020 unterbrochen. Die Medieninhaberin von kurier.at hat von der Möglichkeit, am Verfahren des Presserats teilzunehmen, Gebrauch gemacht. Die von oe24.at hingegen nicht. Beide werden aufgefordert, die nunmehr getroffene Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

 

APA/red

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