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Pressepreis 2020 der Ärztekammer für Wien

Eingereicht können Arbeiten im Bereich Gesundheitswesen bis 31. Dezember 2020.
© Pixabay

Die Wiener Ärztekammer vergibt 2020 den Pressepreis für hervorragende journalistische Arbeiten im Interesse des Gesundheitswesens. Für die mit 4.000 Euro dotierten Auszeichnung können Berufsjournalisten und Mitarbeiter von Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und Filmautoren sowie Mitarbeiter von elektronischen Medien, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, ihre Publikationen ab sofort einreichen. Die Arbeiten müssen sich mit Fragen des Gesundheitswesens im weitesten Sinn beschäftigen. Nicht zugelassen sind Beiträge, die sich vorwiegend oder ausschließlich mit medizinisch-wissenschaftlichen Fragen befassen oder die in wissenschaftlichen Publikationen bereits erschienen sind.

Bewerbungen von Printbeiträgen sind in zweifacher Ausfertigung in der Ärztekammer für Wien, Präsidium, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12, mit dem Vermerk „Pressepreis der Ärztekammer für Wien“ formlos einzureichen. Für die elektronische Eingabe von Arbeiten erhält man unter der E-Mail pressestelle@aekwien.at einen Link, unter dem man die Beiträge hochladen kann. Die Einreichfrist endet am 31. Dezember 2020. Die eingereichten Leistungen werden von einer Fachjury bewertet.

PA/red

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