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Pressefreiheit auch im digitalen Raum

Redaktionsgeheimnis für Blogger: Kucharowits-Anfrage an Justizminister zu Medienrecht.
© Pixabay

Vor allem Blogs oder Fan-Seiten auf Facebook stellen eine mediengesetzliche Grauzone dar.

Mit der Digitalisierung steht der Gesetzgeber in vielen Bereichen vor neuen Herausforderungen. „Die Verlagerung des medialen Geschehens in den digitalen Raum und eine Ausweitung dessen, was unter journalistischer Arbeit verstanden wird, muss in der Rechtssprechung auch beachtet werden“, fordert etwa SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits, Sprecherin für Netzpolitik, und stellt dazu eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister Clemens Jabloner. Anlass ist der bekannt gewordene Versuch des BVT, das Handy der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper zu beschlagnahmen. Kucharowits fragte bei Jabloner unter anderem nach, ob die Staatsanwaltschaft dieses Ansinnen deswegen zurückgewiesen habe, weil Krisper auch ein Blog betreibt und daher für sie das Redaktionsgeheimnis gelte.
„Mit dem Mediengesetz 2005 sind elektronische Medien explizit berücksichtigt worden. Wie sieht es aber mit unterschiedlichen Formen von Medien wie z.B. Blogs oder Fan-Seiten auf Facebook aus? Inwieweit unterstehen diese einem Redaktionsgeheimnis bzw. werden hier die Redakteure geschützt?“, fragt die Abgeordnete.
Die parlamentarische Anfrage widmet sich dem Thema „Redaktionsgeheimnis für Blogger“ und versucht dabei, die gesetzlichen Rahmenbedingungen abzuklären. „Wir müssen sicherstellen, dass Grundfreiheiten wie die Pressefreiheit und in der Folge das Redaktionsgeheimnis sowie die Vertraulichkeit journalistischer Quellen auch im digitalen Raum gewahrt bleiben und es hier zu keiner Aushöhlung kommt“, so Kucharowits. Das Justizministerium hat nun acht Wochen Zeit, die Anfrage zu beantworten.

 

APA/red

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