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Presseförderung für Zeitung “Österreich” bewilligt

Landesgericht Wien: Gratiszeitung "oe24" sei nicht der Tageszeitung zuzurechnen.
© unsplash

Der Streitwert beträgt rund eine Mio. Euro

Einen “Sieg auf ganzer Linie” feiert Wolfgang Fellner mit seiner Klage gegen die Republik auf Presseförderung für die Tageszeitung “Österreich”. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat entschieden, dass die Tageszeitung “Österreich” nicht der Gratiszeitung “oe24” zuzurechnen ist. Somit erfülle die Tageszeitung die Förderrichtlinien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Klage seitens Fellner geht auf die Entscheidung der Medienbehörde KommAustria zurück. Laut dieser wäre “Österreich” nicht berechtigt, eine Presseförderung für das Jahr 2020 zu erhalten. Mittlerweile wurde auch der Antrag für das Jahr 2021 abgelehnt. Die Medienbehörde argumentiert, dass “Österreich” großteils identisch mit der Gratiszeitung “oe24” sei. Auf einer gesetzlichen Ebene erhalten nur Zeitungen Förderungen, die mehr Exemplare verkaufen, als sie kostenlos auflegen.

Fellners Antwort: Beide Zeitungen seien eigenständige Produkte, die von unterschiedlichen Gesellschaften betrieben werden. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen gab Fellners Mediengruppe recht. Eine Zurechnung der beiden Zeitungen erfolge nur dann, wenn eine förderwerbende Zeitung kein selbstständige Zeitung nach § 2 Abs. 7 des Presseförderungsgesetzes sei, um Doppelförderungen zu vermeiden. Neben der Republik würde auch vier der sieben Mitglieder der Pressekommission von “Österreich” persönlich auf 31.000 Euro geklagt.

APA/Red.

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