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Presseclub Concordia: Mängel beim Informationsfreiheitsgesetz

Bemängelt werden das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten, zahlreiche Ausnahmen und zu lange Fristen.
© Presseclub Concordia

Der Presseclub Concordia und die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure begrüßen laut Aussendung die Absicht, ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden und das Amtsgeheimnis abzuschaffen.

Wenn „staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden soll“, wie in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf formuliert wird, müssten aber noch einige Hürden beseitigt werden. Die für die journalistische Arbeit wesentlichen und daher zu behebenden Mängel am vorliegenden Entwurf sind aus Sicht der Journalistenvereinigungen „das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten, also einer behördlichen Stelle, die Antragsteller und Behörden berät, im Konfliktfall entscheidet und die den Paradigmenwechsel von Amtsverschwiegenheit hin zu Transparenz mit Forschung, Schulungen und Informationsarbeit begleitet.“ Zudem gäbe es „zu viele und zu ungenau definierte Ausnahmen für die Informationsweitergabe“. Auch „zu lange Fristen und zu geringe Konsequenzen bei Nichtbeantwortung von Anfragen“ sowie „und die mit 100.000 Euro zu hohe Grenze für die Veröffentlichungspflicht von Verträgen“ werden von der Journalistenvereinigungen bemängelt.

Die gesamte Stellungnahme ist auf der Website des Parlaments abrufbar, wo auch bis 19. April 2021 die Zustimmung möglich ist.

 

PA/Red.

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