Zu einer Entschuldigung wurden die Macher des ZDF-Mehrteilers „Unsere Mütter, unsere Väter“ nach einem Urteil in Polen verurteilt. Der Schadensersatz entfällt, teilte das Berufungsgericht mit. Die Entschuldigung solle im polnischen Fernsehen sowie in den deutschen Sendern ZDF, ZDFneo und 3sat veröffentlicht werden. Die Serie wurde auch im polnischen Fernsehen ausgestrahlt.
Laut Gericht ist das Urteil rechtskräftig. ZDF und UFA Fiction gaben eine Stellungnahme ab. Sie bedauern es, dass das Gericht der Kunstfreiheit keine ausreichende Beachtung geschenkt habe. Mit dem Vorliegen des Urteils werden man rechtliche Schritte prüfen und Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Bei der Entwicklung der Bücher waren Fachhistoriker beteiligt.
In dem Rechtsstreit ging es um die Darstellung der polnischen Heimatarmee (AK), einer bewaffneten Untergrundbewegung, die im Zweiten Weltkrieg Widerstand gegen die deutschen Besatzer in Polen geleistet hatte. Geklagt hatte ein polnischer Kriegsveteran der AK. Inzwischen ist er 96 Jahre alt.
Er und ein Verband früherer AK-Mitglieder hatten ZDF und UFA Fiction vorgeworfen, mit dem Dreiteiler über Deutsche im Zweiten Weltkrieg ihre Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. „Unsere Mütter, unsere Väter“ soll Szenen enthalten, die Polens Heimatarmee Mitschuld an den Verbrechen gegen das jüdische Volk geben würden.
In erster Instanz wurden die Produzenten zu einer Entschuldigung sowie zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 20.000 Zloty (umgerechnet etwa 4.500 Euro) verurteilt. Dagegen gingen diese in Berufung.
Rolle der Deutschen nicht in Frage gestellt
Das Berufungsgericht urteilte, dass der Dreiteiler die Rolle der Deutschen bei den Nazi-Verbrechen und ihre Verantwortung für den Holocaust nicht infrage stellen. Ebenso die Tatsache, dass die Polen Opfer der deutschen Besatzung waren. Weiters seien die Figuren des Films fiktiv und könnten nicht mit lebenden Personen identifiziert werden.
Der Film zeige jedoch Partisanen mit einer weiß-roten Armbinde und der Aufschrift „AK“. Er führe aus, dass Vertreter dieser Organisation „einen Widerwillen gegen Juden hatten, ihrem Los gegenüber gleichgültig und von einer antisemitischen Haltung durchdrungen waren“. Deswegen werde die Heimatarmee als Formation wahrgenommen werde, in der eine antisemitische Haltung überwogen habe. Damit sei die Freiheit der Meinungsäußerung überschritten worden, so das Gericht.
APA/red