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Plagiats-Panik

Wer klaut, macht sich schuldig. Öffentlich führen Plagiate zum Skandal, wenn akade-mische Titel aberkannt werden und Politiker zurücktreten. Die Frage des Urheber-rechts stellt sich für Journalisten allerdings täglich. Urheberrechtsexperte Prof. Dr. Georg Zanger verrät im EXTRADIENST, was gar nicht geht.
© Adobe Stock

Was durch Polit-Skandale öffentlich wird, bleibt im Redaktionsalltag meist im Verborgenen. Auch wenn vor allem bei Online-Medien durch Zeitdruck und Personalmangel schon die eine oder andere Meldung abgekupfert wird, fällt das kaum auf. Auch rechtliche Schritte sind selten. Ein Plagiat entsteht durch die unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen oder Ähnlichem eines anderen Menschen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet sowie deren Veröffentlichung unter eigenem Namen. Man begeht Diebstahl geistigen Eigentums. Soweit die allgemeine Definition. Im österreichischen Universitätsgesetz steht es noch konkreter: „Ein Plagiat liegt eindeutig vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder über-setzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers. Ein Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen liegt jedenfalls dann vor, wenn auf ,Ghostwriting‘ zurückgegriffen wird oder wenn Daten und Ergebnissen erfunden oder gefälscht werden.“
Urheberrechtsexperte Prof. Dr. Georg Zanger, der bereits Falco in der legendären „Milka-Causa“ vertreten hatte, bringt Licht ins Dunkel: Im EXTRA-DIENST-Interview erklärt der Copyright-Zampano, weshalb Journalisten beim Zitieren meist auf der sicheren Seite sind. Doch es gibt Grenzen.

EXTRADIENST: Wann spricht man von einem Plagiat?
Prof. Dr. Georg Zanger: Das ist die Übernahme von fremden Ideen und von fremden Texten. Ich sage bewusst Texte und Ideen, denn es kann bereits die Übernahme der ausgeformten Idee, mit anderen Worten formuliert, ein Plagiat sein.
ED: Gibt es eine definierte Anzahl an Worten oder eine bestimmte Textlänge, die ohne Quellenangabe übernommen werden dürfen?
Zanger: Ideen sind an sich frei und nicht schützbar. Erst durch die Formulierung, durch die Ausformung der Idee, wird daraus ein Werk. Wenn ich diese Ausformung zerstück-le und in anderen Sätzen zusammensetze, kann es sein, dass ich nur die Idee über-nehme, aber nicht das urheberrechtlich geschützte Sprachwerk. Da beginnen die Grauzonen. Es gibt keine Vorschrift und keinen Anhaltspunkt, wie viele Worte über-nommen werden dürfen. Das wird vor allem in der Musik diskutiert: Wie viele aufei-nander folgende Töne darf ich übernehmen? Die Musik wurde längst in der Klassik erfunden. Es gibt keine fünf aneinander gereihten Töne, die man nicht irgendwo findet. Als ich in der Austropop-Branche tätig war, haben wir deshalb immer nach Klassikspe-zialisten gesucht. Der damalige Falco-Manager Markus Spiegel hat sich perfekt aus-gekannt. Wenn man ihm eine Tonfolge geschickt hat, wusste er sofort, wo die bereits vorgekommen ist. Das ist im Sprachwerk ganz anders. Hier kann es durch die bereits vergangene Zeit auch freie Bereiche geben, zum Beispiel, wenn der Autor bereits mehr als 70 Jahre tot ist. Bei Texten kommen Plagiate selten vor, da Texte meist aktu-ell sind. Als Autor wird man sich deshalb bemühen, originell zu sein. Phrasen wie „durch eine hohle Gasse kommen“ werden aber immer wieder vorkommen. Wenn ich einen Text übernehme, habe ich Vorsicht walten zu lassen. Ich muss prüfen, ob der Text ein urheberrechtlich schützbarer ist, und darauf achten, dass ich richtig zitiere…

Von Alexander Haide

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