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ORF verstieß mit “Sommer(nach)gespräch” gegen Alkohol-Werbeverbot

Verstoß gegen das Verbot der Produktplatzierung in Sendungen zur politischen Information und das Werbeverbot für Spirituosen
©unsplash

Wie unter anderem die „Presse“ berichtete hat das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig festgestellt, dass es zu jenen Verstößen kam. Zugetragen hätten sich diese im August 2021 auf ORF III. Dabei hätte ein Barkeeper im Hintergrund einer Diskussionsrunde Cocktails gemixt, wobei mehrere Spirituosenflaschen mit erkennbarem Markenlabel zu sehen gewesen wären. Die Medienbehörde KommAustria hatte daraufhin eine Verletzung des ORF-Gesetzes festgestellt, wogegen der ORF Beschwerde einlegte, mit der Argumentation, es wäre keine Gegenleistung bezogen worden. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde aber als unbegründet ab. Das Fehlen einer Gegenleistung für die Produktplatzierung, ändere nichts an der rechtlichen Einschätzung. Relevant sei, ob es sich um eine Darstellung handle, für die üblicherweise Entgelt verlangt werde.

Der ORF hat den Verstoß, wie von der KommAustria aufgetragen, mittlerweile auf ORF III verlesen lassen.

APA/Red.

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