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ORF erlaubt nichtkommerzielle Verwendung

"Aktuelle Verwertung von unverändertem ORF-Material" mit Einverständnis der Redaktion zulässig.
© ORF/Thomas Jantzen

Für den ORF ist eine „nichtkommerzielle, aktuelle Verwertung von unverändertem ORF-Material“ zulässig, vorausgesetzt man hat „das Einverständnis der zuständigen Redaktion“ eingeholt, heißt es in einer aktuellen Aussendung. Anlass ist, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz eine ORF-Dokumentation über ihn auf YouTube gestellt hat. Aus dem Team des Kanzlers hieß es, dass man dies selbstverständlich mit dem ORF abgesprochen habe.

“Wer ist Sebastian Kurz?” lautete der Titel der Dokumentation, die am 2. Jänner 2020 im Hauptabend von ORF 1 zu sehen war. Wer das versäumte und nachschauen wollte, hatte dafür sieben Tage in der ORF-TVthek Zeit. Sendungen länger online zu stellen, ist dem ORF nur in Ausnahmefällen erlaubt. Für Verwunderung sorgte daher bei manchen dieser Tage die Entdeckung, dass die Produktion weiterhin in voller Länge auf dem YouTube-Channel des Kanzlers zu sehen ist.

Für den ORF ist das aber nicht problematisch. Im Büro von Kurz hält man fest, dass der ORF bereits im vergangenen Jahr alle Parteien in dieser Hinsicht informiert habe. “Wir stellen sicher nichts ohne Erlaubnis online”, betonte sein Sprecher außerdem.

APA/red

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