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ORF: 2G-Regel für „sensible Zonen“

Mitarbeitern sollen sich bis spätestens 17. November impfen zu lassen, sofern sie nicht als genesen gelten.
©unsplash

Zu „sensiblen Zonen“ zählen etwa Fernseh- und Hörfunkstudios, aber auch einige Backstage-Bereiche.

Ungeimpfte geraten zunehmend unter Druck. Nicht nur die Gastronomie, sondern auch zahlreiche Arbeitgeber verpflichten ihre Mitarbeiter aktuell zur Impfung, sofern diese nicht als genesen gelten. So nun auch der Österreichische Rundfunk (ORF). Dieser führt mit Wirksamkeit vom 15. Dezember eine 2G-Regelung für seine Belegschaft in „sensiblen Zonen“ ein. Darunter fallen etwa Fernseh- und Hörfunkstudios, multimediale Newsrooms der Landesstudios oder auch Masken- und Kostümbereiche. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt eine Übergangsregelung. Mitarbeiter hätten demnach bis zum Mittwoch, dem 17. November, Zeit, sich ihre erste Dosis abzuholen. Dieses Vorhaben muss den Vorgesetzten gegenüber auch schriftlich dokumentiert werden. Bis zur Vollimmunisierung müssen betroffene Mitarbeiter in eben genannten Bereichen verpflichtend und dauerhaft eine FFP2-Maske tragen.

Was gegen Mitarbeiter unternommen wird, die sich nicht daran halten, wurde nicht genauer angesprochen. Die Rede ist von „dienstrechtlichen Konsequenzen“. Die Vollstreckung dieser liege an den Vorgesetzten, wie aus dem diesbezüglichen Schreiben der ORF-Konzernsicherheit hervorgeht. Wer sich gar nicht impfen lassen will und auch nicht als genesen gilt, soll nach Möglichkeit in anderen Betriebsbereichen eingesetzt werden. Was jedoch mit jenen Mitarbeitern passiert, für die kein geeigneter Einsatzbereich gefunden werden kann, blieb bisher unbeantwortet. Bis zum Ende des Jahres sollen jene Personen allerdings definitiv ihr Gehalt bekommen und nicht gekündigt werden. Danach werde „diese temporäre Maßnahme neu evaluiert“, wie der ORF gegenüber der APA angibt.

APA/Red.

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