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Online-Voting bei ÖH-Wahlen?

Die Beteiligung bei den Wahlen zum Studierendenparlament ist traditionell niedrig, die Pandemie dürfte das Problem verstärken.
@ Pixabay

Studierende haben von 18. – 20. Mai wieder die Möglichkeit, ihre Studierendenvertretung zu wählen.

Im Jahr 2009 führte der damalige Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) E-Voting bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) ein, um die Wahlbeteiligung in die Höhe zu schrauben. Sein Vorhaben scheiterte jedoch, denn anstatt zu steigen, sank die Beteiligung von 28,3 auf 25,7 Prozent. Zwei Jahre nach der Wahl erklärte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese offiziell für ungültig. Einen neuen Anlauf soll es bisher nicht gegeben haben. Der Standard hat sich mit möglichen Argumenten auseinandergesetzt, die für beziehungweise gegen eine elektronische Wahl sprechen würden.

Viel spricht dafür…

Bei der vergangenen ÖH-Wahl 2019 lag die Beteiligung bei 26 Prozent. Dieses Jahr rechnet die ÖH Corona-bedingt mit noch weniger Wählern. Das E-Voting-Angebot könnte dem Problem entgegenwirken. Gerade für Wahlen, die gemeinhin als weniger wichtig wahrgenommen werden, wäre das niederschwellige System von Vorteil.

Die Option, Volksbegehren auch elektronisch per Handysignatur zu unterschreiben, wird vor allem von jungen Erwachsenen zunehmend genutzt. Denn Volksabstimmungen könnten mit wenig Vorlaufzeit praktisch rund um die Uhr abgehalten werden. Internetbasierte Wahlen würden die politische Partizipation junger Menschen wohl weiter fördern.

Ein funktionierendes E-Voting-System wäre zudem zeitsparend und ressourcenschonend. Wahlzettel müssten nicht gedruckt werden, Wähler müssten sich nicht auf den Weg ins Wahllokal machen.

…viel aber auch dagegen

Wahlen müssen für jeden nachvollziehbar und überprüfbar sein. Der VfGH hob die ÖH-Wahl 2009 deshalb auf, weil nicht präzise genug geregelt war, wie die Fehlerlosigkeit des Systems kontrolliert werden kann.

E-Voting stellt IT-Systeme nach wie vor vor eine besondere Herausforderung: Wahlberechtigte müssen vor der Abstimmung eindeutig identifiziert werden, die Stimmabgabe aber anonym erfolgen. Eines der Hauptprobleme elektronischer Wahlen ist daher das Vertrauen der Wähler.

Die verfassungsrechtliche Problematik von E-Voting schlägt sich auch in den Wahlrechtsgrundsätzen der freien, geheimen und persönlichen Wahl nieder. Diese Prinzipien können im Bereich elektronischer Wahlsysteme nur bedingt garantiert werden.

 

PA/Red.

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