Die seit längerem geführten Gespräche zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Österreichischen Werberat (ÖWR) hinsichtlich einer Weiterführung des Anti-Sexismus-Beirates wurden abgeschlossen. Um geschlechterdiskriminierender Werbung entgegen zu wirken, wird der Anti-Sexismus-Beirat erneut in die Beschwerdeverfahren des Österreichischen Werberates integriert.
Bundesministerin Ines Stilling dazu: „Werbung erreicht die Menschen in vielen Lebensbereichen und auf unterschiedlichsten Kanälen und ist in Fragen der Geschlechtergleichstellung sehr relevant. Immer wieder wird in der Werbung Sexismus geschürt und Geschlechterstereotype werden verstärkt. Der Anti-Sexismus-Beirat soll dazu beitragen, in Einzelfällen derartige Werbemaßnahmen zu beenden. Er ist ein wirksames Instrument zur Sensibilisierung der Werbewirtschaft hinsichtlich eines bedachten Umgangs mit den gezeigten Inhalten“, sagte die Frauenministerin.
Der Anti-Sexismus Beirat erstellt Gutachten bei Beschwerden zum Thema geschlechterdiskriminierende Werbung, die den Österreichischen Werberätinnen und Werberäten (statt dem Österreichischen Werberat) in den Beschwerdeverfahren zur Bewertung zur Verfügung gestellt werden. Die Stellungnahmen des Beirates stehen der Öffentlichkeit auf der Webseite des Werberates zur Verfügung. Damit wird auch wichtige Sensibilisierungsarbeit gegenüber der werbebetreibenden Wirtschaft sowie gegenüber Agenturen und Medien geleistet.
PA / RED