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VÖZ von Gesetzesentwurf enttäuscht

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zeigt sich von Informationsfreiheitgesetz nicht begeistert.
© Pixabay

Der VÖZ sieht in dem Gesetzesentwurf einen Widerspruch zur Rolle der Medien als nicht staatlicher “public watchdog”

In einer Stellungnahme der Interessensvertretung hieß es, dass der Gesetzesentwurf noch hohes Potenzial zur Steigerung von Transparenz habe. Ein prioritärer Auskunftsanspruch legitimierter Journalisten und eine Klarstellung zur Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes werden gefordert. Grundsätzlich würde der VÖZ das Vorhaben der Regierung, Transparenz zu schaffen begrüßen. Der Paradigmenwechsel weg vom Grundsatz des Amtsgeheimnisses hin zum Grundsatz der Informationsverpflichtung, sei eine langjährige Forderung des Verbands. Dennoch habe der vorliegende Gesetzesentwurf die Hoffnungen auf den grundlegenden Paradigmenwechsel enttäuscht, hieß es von Seiten des Verbands.

VÖZ ist mit mehreren Punkten nicht einverstanden

Die Liste an Gründen, mit denen Informationen verweigert werden können, sei länger als bisher. Ebenfalls ein Problem für den Verband ist, dass Kammern nur gegenüber  Angehörigen informationspflichtig bleiben. Denn Informationen betreffend der Arbeiter- und Wirtschaftskammer seien von allgemeinem Interesse. Wie auch schon die APA, nimmt auch der VÖZ eine klare Position gegen die Prüfkompetenz des Rechnungshofes bei 25-prozentiger Beteiligung von Bund, Land oder Gemeinden ein. Früher lag der Schwellenwert bei 50 Prozent. Diese Änderung könnte dazu führen, dass die APA aufgrund der Minderheitsbeteiligung des ORF unter staatliche Finanzaufsicht bzw. Finanzkontrolle gestellt wird. Da die Genossenschafter der APA überwiegend private Medienunternehmen sind, sehe der VÖZ hier einen Widerspruch zur Rolle der Medien als nicht staatlicher public watchdog. Auch die Wertschwelle für Veröffentlichung von Verträgen sei mit 100.000 Euro zu hoch. Der VÖZ würde 5000 Euro empfehlen. Außerdem solle das Recht auf Zugang zu Informationen nicht als “Jedermannsrecht” entwickelt werden. Es solle an Bestehen einer Staatsbürgerschaft, eines Wohnsitzes oder eines ähnlichen Bezugs zur Republik Österreich geknüpft sein. Des Weiteren kritisiert der VÖZ, dass Informationen, laut dem Gesetzesentwurf, nach vier Wochen, bzw. unter „besonderen Gründen“ erst acht Wochen nach Einlangen des Antrages, zugänglich gemacht werden müssen. Diese „besonderen Gründe“ müssen klar definiert werden. Informationserteilung sollte binnen zwei Wochen, mit maximaler Verlängerung um weitere zwei Wochen erfolgen.

Kritische Stimmen nicht nur von dem VÖZ

Auch anderen Transparenzaktivisten und Journalisten kritisieren die lange Wartefrist auf Auskünfte. Zu ihnen gehören das Forum Informationsfreiheit, epicenter.works, die Vereinigung der Parlamentsredakteure und der Presseclub Concordia. Aus ihrer Sicht würde auch ein “Informationsfreiheitsbeauftragter” zur Überwachung der Transparenzregeln fehlen. Ebenfalls ist die geplante 100.000 Euro-Grenze für die Offenlegung staatlicher Verträge allen vier Organisationen deutlich zu hoch.

 

APA/OTS/red

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