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„Upskirting“ soll unter Strafe gestellt werden

Die Regierung plant einen Gesetzesentwurf gegen „Hass im Netz“ noch im Sommer.
© Pixabay

Fotografen dürfen keine anzügliche Fotos mehr schießen.

Die Regierung will ihre schon länger angekündigten Maßnahmen gegen „Hass im Netz“ im Sommer vorlegen. Das haben Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag angekündigt. Neu hinzugekommen ist der Plan, auch das „Upskirting“ zu verbieten – also das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt. 

Deutschland hat das „Upskirting“ bereits unter Strafe gestellt. Österreich will nun nachziehen, wie Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) ankündigte. Inhaltlich zuständig dafür ist Justizministerin Zadic, die einen Entwurf für den Sommer ankündigte. Unklar ist allerdings noch, ob nur das Veröffentlichen der Bilder unter Strafe gestellt wird oder schon die bloße Aufnahme. Hier seien noch Rechtsfragen zu klären, sagte die Ministerin.

Edtstadler will die Social Media-Plattformen bei der Löschung hetzerischer und beleidigender Inhalte stärker in die Pflicht nehmen. Eine Klarnamenpflicht für Nutzer soll es zwar nicht geben. Wohl aber überlegt die Verfassungsministerin die verpflichtende Hinterlegung eines Identitätsnachweises bei Online-Plattformen.

Im Strafrecht will Zadic außerdem den Verhetzungs-Tatbestand verschärfen, damit auch die Hetze gegen Einzelpersonen (nicht nur gegen Bevölkerungsgruppen) verfolgt werden kann. Cybermobbing soll auch dann strafbar werden, wenn beleidigendes Bildmaterial nur einmal hochgeladen wird. Und wer gegen eine Online-Beleidigung rechtlich vorgehen möchte, soll den Täter nicht mehr selbst ausforschen müssen – das sollen die Gerichte übernehmen. 

Frauenministerin Raab erinnerte daran, dass junge Mädchen Online-Gewalt und Hass im Netz deutlich häufiger erleben als Burschen. Betroffen seien zwei Drittel der Mädchen zwischen 15 und 18. „Hass im Netz ist reale Gewalt gegen Frauen“, betonte die Ministerin. Und Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer versicherte, bei allen Vorhaben auch die Grundrechte wahren zu wollen: „Manche Dinge sind geschmacklos und manche sind klagbar. Aber es ist natürlich ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger, sich abfällig über ihre Politikerinnen zu äußern.“

APA/red

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