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Presserat: SMS-Chat zwischen Strache und Kurz darf veröffentlicht werden

Laut dem österreichischen Presserat verstößt die Veröffentlichung nicht gegen den Ehrenkodex.
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Presserat sieht keinen Ethikverstoß in der Veröffentlichung von SMS-Chats zwischen ehemaligen Regierungsmitgliedern.

In dem auf „derstandard.at“ veröffentlichtem Artikel vom 9. März waren mehrere Zitate aus SMS-Chatverläufen von Bundeskanzler Kurz (ÖVP), der ehemalige Vizekanzler und FPÖ-Chef Strache, Norbert Hofer, Herbert Kickl (beide FPÖ) und Gernot Blümel (ÖVP) zu lesen. In diesen Chats wurden Themen wie ein geplantes ORF-Gesetz oder die Mindestpension besprochen. Außerdem ging es in den Chats auch um die Ibiza-Affäre und um rechtsextreme Vorfälle. Die Veröffentlichung wurde von einem Leser kritisiert. Grund für die Kritik des Lesers war, dass auch Politiker einen Schutz der Privatsphäre verdient hätten. Somit musste der Presserat abwägen was in diesem Fall wichtiger ist. Das schutzwürdige Interesse der Nichtveröffentlichung oder das allfällige Interesse der Öffentlichkeit.

Veröffentlichungsinteressen überwiegen gegenüber den Schutzinteressen

Der Presserat hielt in seiner Entscheidung fest, dass Politiker weniger Persönlichkeitsschutz genießen als Privatpersonen. Außerdem sei es eine wichtige Aufgabe der Medien die staatlichen Gewalten zu kontrollieren. Hinzu komme noch, dass gegen einige der erwähnten Politiker strafrechtliche Ermittlungen und Korruptionsvorwürfe laufen. Aufgrund all dieser Punkte, sei die Meinungs- und Pressefreiheit weit auszulegen. Ein weiterer Punkt, der für die Zulässigkeit der Veröffentlichung spreche ist, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Berichterstattung als relevant im Hinblick auf den Ibiza-Untersuchungsausschuss betrachte. Weitergehend führt den Presserat an, dass die besagten Politiker immer wieder in der Öffentlichkeit auf ihre positive Koalitionsbeziehung hingewiesen haben. Aus den Chatprotokollen ginge dies allerdings nicht hervor. Deswegen müsse man auch hier das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit beachten. Die Inhalte im Artikel seien verhältnismäßig harmlos und würden die Privatsphäre höchstens berühren und nicht verletzen. Außerdem wurden alle erwähnten Personen vom „Standard“ um eine Stellungnahme gebeten. Somit sah der Presserat in diesem Fall keinen Verstoß gegen den Ehrenkodex. Der Senat 1 befand, dass hier eindeutig die Veröffentlichungsinteressen gegenüber den Schutzinteressen der erwähnten Politiker überwiegen würden.

APA/red

 

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