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Österreichischer Presserat kritisiert Bild von Terroropfer

Der Senat 2 des Presserats sieht zwei Verletzungen des Ehrenkodex durch die Veröffentlichung des Vornamens und des Bildes.
© Pixabay

Die Kronen Zeitung hat am 7. November 2020 über eine Abschiedsnachricht der Familie eines Opfers des Terroranschlags im Wien vom 2. November 2020 berichtet. In der Berichterstattung werden Vorname des Opfers und das Foto, das die Familie am Tatort abgelegt hat, veröffentlicht. Am 6. November hatte die Universität für Angewandte Kunst Wien in einer Aussendung betont, dass Name und Fotos der Verstorbenen nicht veröffentlicht werden dürfen.

Während des Verfahrens argumentierte der Rechtsanwalt der Medieninhaberin, dass die Frau auf dem Bild nicht erkennbar sei, und der Vorname allein somit nicht als Identifikationsmerkmal ausreicht. Außerdem sei das Bild von der Familie in der Öffentlichkeit abgelegt worden. Von der Aussendung habe man zum Zeitpunkt der Verbreitung nichts gewusst. Das hat der Chefredakteur des Medium in einer eidesstaatlichen Erklärung bestätigt.

Für den Senat reicht das Foto aus, um das Opfer, zusammen mit Vornamen und Beruf, zu identifizieren. Das greife in den Persönlichkeitsschutz des Opfers und der Hinterbliebenen ein. Auch wenn das Foto am Tatort abgelegt wurde, darf das es ohne die Einwilligung der Hinterbliebenen nicht veröffentlicht werden.

Somit verstößt das Medium nach, Ansicht des Presserates, mit der Veröffentlichung gegen Punkt 5, den Persönlichkeitsschutz, und Punkt 6, die Intimsphäre, des Ehrenkodex.

Der Presserat setzt sich für verantwortungsvollen Journalismus ein. Ihm gehören die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs an. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

 

APA/red

 

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