Skip to content

Österreich muss EU-Richtlinie nicht übererfüllen

Weder Nährwertprofile noch Werbeverbote sind vorgesehen.
© Henkel

Günter Thumser, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Markenartikelindustrie

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) geht aus Sicht von IAA Austria Präsident Walter Zinggl (IP) zu weit und käme bei einer Reihe von Lebensmittelkategorien faktisch einem Werbeverbot gleich. „Es kann doch nicht sein, dass in Österreich in vorauseilendem Gehorsam eine EU-Richtlinie so umgesetzt wird, dass die ohnehin durch Corona schwer getroffene Werbe- und Kommunikationsindustrie jetzt auch noch durch ein de facto Werbeverbot zusätzlich belastet wird“, ärgert sich der IAA Austria Präsident.

Regierungsvorlage jetzt nahe an der EU-Richtlinie

Die Regierungsvorlage über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL)  wurde kürzlich vom Ministerrat beschlossen und geht nun an den Verfassungsausschuss weiter. Sie ist aktuell wieder näher an die Richtlinien der EU herangeführt worden, da nun vom Schutz von Kindern gesprochen wir. Ursprünglich war die Rede von Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Dies hätte de facto ein Werbeverbot für 80 Prozent der Lebensmittel bedeutet, da Jugendliche nicht von Erwachsenen zu trennen sind.

Darüber hinaus wurde die Formulierung bezüglich österreichischer Nährwertprofile geändert. Man hat es in Richtung von Verhaltensrichtlinien geändert, die sich an Ernährungsrichtlinien orientieren, die in Zusammenarbeit mit der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) erarbeitet wurden. Damit folgt die Regierung der EU-Richtlinie, welche die freiwilligen Selbstverpflichtungssysteme des jeweiligen Mitgliedslandes als Basis empfiehlt.

„Weder Nährwertprofile noch Werbeverbote sind in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie vorgesehen, Ziel ist es eigentlich ‚unangebrachte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation auf Kinder‘ wirkungsvoll zu verringern. Dafür gibt es jedoch in Österreich seit zehn Jahren ein Selbstregulierungssystem, das tadellos funktioniert“, ergänzt Günter Thumser, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Markenartikelindustrie.

Überspitzte Nährwertprofilerstellung

Bei der Nährwertprofilerstellung handelt es sich um einen österreichischen Alleingang. Obwohl von der EU für 2022 eine entsprechende Ernährungsrichtlinie vorgesehen ist. Diese befindet sich derzeit in Ausarbeitung. Das österreichische Gesundheitsministerium will aber für den heimischen Markt deutlich engere Messgrößen, als von der EU vorgegeben, definieren. Damit gäbe es eine Vielzahl von Lebensmitteln, die mit einem Werbeverbot belegt sind. Es existiert aber bis dato keine Präambel dazu. Mit der derzeitigen Definition wären übrigens auch Milch und Milchprodukte, die über 4 Prozent Laktose bzw. Fett enthalten von einem Werbeverbot betroffen. Jetzt soll in den nächsten Tagen von der nationalen Ernährungskommission eine Präambel erarbeitet werden. Thumser appelliert an die Gremien mit Vernunft und Augenmaß zu agieren.

 

red

 

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner