Skip to content

Negative Konsequenzen

Führende Insolvenzrechtler: "Ohne Kurzarbeit in Insolvenzverfahren bricht unsere österreichische - international anerkannte - Sanierungskultur zusammen"
© pixabay.com

Es wird aktuell vertreten, dass zahlreiche Unternehmen, die wirtschaftlich angeschlagen sind, aber aufgrund der Niedrigzinspolitik und der bisher guten Konsum- und Konjunkturlage lebensfähig waren, nunmehr an den staatlichen Garantien oder Direkthilfen nicht partizipieren können. Diesen Unternehmen sollte aber über eine gerichtliche Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters und der Gerichte, die entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ohnedies die Sanierungswürdigkeit verantwortungsvoll und unabhängig prüfen müssen, der Weg zur Entschuldung und damit auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur höchstmöglichen Quotenzahlung an die Gläubiger ermöglicht werden.

right 4703922 1920 25. April 2024
© pixabay.com

Durch den aktuell behaupteten Wegfall der Möglichkeit von Kurzarbeitsentgelt im Rahmen von Insolvenzverfahren wird sanierungswürdigen Unternehmen die Sanierungschance massiv erschwert, da die Fortführung mangels Umsatzmöglichkeiten gefährdet wird und Dienstverhältnisse zu beenden sind, was nichts mit ihrer Situation im Insolvenzverfahren zu tun hat, sondern eben mit der Covid-19-Pandemie. Auf die immense Belastung des Insolvenzentgeltfonds mit Beendigungsansprüchen und sonstigen Ansprüchen darf auch nicht vergessen werden. Diese könnte mit Kurzarbeitsentgelt für Unternehmensfortführungen im Insolvenzverfahren vermieden werden.

Die Insolvenz- und Restrukturierungsbranche ersucht die Politik daher eindringlich, umzudenken und bereits gewährte Kurzarbeit in Insolvenzverfahren nicht zu entziehen bzw auch neu zu gewähren. Jetzt hätte die Regierung die einmalige Chance, das wirklich modellhafte österreichische Sanierungsverfahren auch anzuerkennen und nachhaltig zu unterstützen – gerade in Krisenzeiten.

question 1332054 1280 25. April 2024
© pixabay.com

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Ulla Reisch, Dr. Stephan Riel, Dr. Michael Lentsch
Landstraßer Hauptstraße 1A, Ebene 07, Top 09
Telefon: 01/2125500
Telefon: 02622/27041252

Dr. Rudolf Mitterlehner, Dr. Thomas Zeitler
Landstraße 9
4020 Linz
Telefon: 0732/7716530

2. 4. 2020 / gab
Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner