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Journalisten sollen Mund-Nasen-Schutz tragen

Das Parlament hat die Richtlinien für die Medienberichterstattung zum Ibiza-Untersuchungsausschuss bekannt gegeben.
© Pixabay

Die Medienvertreter werden gebeten, im gesamten Gebäude grundsätzlich einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen

Insgesamt 60 Arbeitsplätze stehen den Journalisten im Lokal 7 der Hofburg beim U-Ausschuss zur Verfügung. Wert gelegt wird dabei vor allem auf Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. So sind Journalisten angehalten, im gesamten Ausschusslokal in der Hofburg einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Insgesamt stehen 60 Arbeitsplätze zur Verfügung.
Die Arbeitsbedingungen für Medienvertreter hatten in den vergangenen Tagen auch für politische Diskussionen gesorgt: So hatte die SPÖ generell die Wahl für das Lokal 7 kritisiert, da Journalisten – besonders im Hinblick auf die Coronakrise – nicht genügend Platz geboten würde. Die Parlamentsdirektion konterte, dass die Anzahl der Arbeitsplätze im Vergleich zu früheren Ausschüssen sogar von 40 auf 60 angehoben werde.

Gemeinsam mit der Vereinigung der Parlamentsredakteure wurden nun die Rahmenbedingungen erörtert, die eine umfassende Berichterstattung ermöglichen und das Ansteckungsrisiko minimieren sollen. Für Medienvertreter stehen im Ausschusslokal sowie in zwei angrenzenden Medienräumen, in welche die Sitzungen als Live-Stream übertragen werden, wie angekündigt insgesamt 60 Plätze zur Verfügung.
Die Befragungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen sind grundsätzlich medienöffentlich. Nur aus besonderen, gesetzlich geregelten Gründen kann die Medienöffentlichkeit wie bereits in vergangenen Ausschüssen ausgeschlossen werden. Das kann zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfolgen, im Interesse der Wahrheitsfindung oder zum Schutz von Interessen der Allgemeinheit, der Auskunftsperson oder Dritter.

Eine Vorab-Akkreditierung für Medienvertreter ist für den U-Ausschuss nicht erforderlich. Der Zugang zum U-Ausschuss-Bereich ist über den OSZE-Eingang am Heldenplatz möglich. Zutritt wird Mitgliedern der Vereinigung der ParlamemtsredakteurInnen sowie Journalisten gewährt, die einen gültigen Presseausweis oder ein Akkreditiv eines Medienunternehmens vorweisen können.
Vor dem Eintritt erfolgt eine Körpertemperaturmessung. Die Medienvertreter werden zudem gebeten, im gesamten Gebäude grundsätzlich einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen, heißt es vonseiten der Parlamentsdirektion in einer Aussendung. In Interviewsituationen kann dieser, sollte ein entsprechender Abstand eingehalten werden, abgenommen werden.

 

APA/red

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