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Das Hass Gesetz – eine Fehlgeburt

Ein Kommentar von Christian W. Mucha.
© Unsplash

Heute haben Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) und die Grüne-Klubobfrau Sigrid Maurer das Hass-Posting-Gesetz präsentiert. In vielen Belangen gleicht es dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), dass Plattformen wie Facebook zur zuverlässigen Moderation seiner Inhalte zwingen soll.

Das neue Gesetz soll für alle Internetseiten gelten, deren Hauptzweck der Austausch von Nachrichten, Videos oder Audiofiles ist und die in Österreich mindestens 100.000 Nutzer und mehr als eine halbe Millionen Euro Umsatz haben sollen. Ausnahmen gibt es für nicht gewinnorientierte Plattformen wie Wikipedia, für Zeitungsforen und Preisvergleich- sowie Auktionsportale.

Abgesehen davon, dass es ein wichtiger Schritt ist, endlich gegen den Hass im Netz vorzugehen, handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf um eine erbärmliche Kompromisslösung, bei der – und das ist einigermaßen neu in Österreich – die Grünen sich durch besonderes Packeln mit dem Standard und Co. auszeichnen. Denn die Ausnahme von Zeitungsforen ist – und das ist aus einem Interview von Sigrid Maurer im Standard, auch expressis verbis, zu entnehmen („Im Sinn der Meinungsfreiheit werden aber nur große Plattformen (mit mehr als 100.000 Usern oder mehr als 500.000 Euro Umsatz) in die Verantwortung genommen – mit Ausnahmen für nicht gewinnorientierte Enzyklopädien (Wikipedia), Handelsplattformen (Willhaben) und Zeitungsforen (die bereits erhöhte Löschpflicht hätten). Diese Forenbeiträge hätte die ÖVP gerne ‚berücksichtigen‘ wollen. Die Grünen hielten aber erfolgreich dagegen„) – offensichtlich ein schmutziger Deal mit dem Standard. Der ja schon in der Vergangenheit von dieser Regierung substanziell dahingehend profitierte, dass er – und das möchte man nicht glauben, es ist aber so – gleich die vierfache Förderung pro gedrucktem Exemplar, im Vergleich zur Kronenzeitung, erhält. Das rosa Blatt, das immer wieder über die Ungerechtigkeit der Regierungsförderung lamentiert hat, und moniert, dass es zu wenig Geld für Qualitätszeitungen gibt, hat in Wahrheit im ersten Halbjahr bei einer Auflage von nur 68.000 Stück (also weniger als ein Zehntel der Kronenzeitung) beachtliche 2,125 Millionen an Regierungsförderung abgecasht. 222.000 Euro aus der Auflagenförderung, aber gleich 898.000 Euro aus der besonderen Presseförderung. Dazu 505.000 Euro aus den Vertriebsförderungen und in etwa 5.000 Euro aus der Mehrwertsteuersenkung.

Mit 10,31 Cent pro Exemplar ist der Standard das, pro gedruckte Zeitung, meist geförderte Medienhaus Österreichs. Die Presse, im Vergleich dazu, erhält nur 8,9 Cent pro Exemplar.

Geschlagen wird der Standard übrigens nur vom Verleger der Vorarlberger Nachrichten Eugen Russ, der für seine VN bei 15.000 Exemplaren, neben 1.03 Millionen Förderung, noch weitere 1,225 Millionen Förderung für die praktisch kaum existente neue Vorarlberger Tageszeitung kassiert hat. Sohin kassiert „Die Neue“ vom Russ 25,86 Cent pro gedrucktem Exemplar Förderung. Also zehnmal soviel, wie die Kronenzeitung.

Von 29 Millionen Euro, die die Regierung heuer an Zeitungsförderung verteilen wird, fließen fast 10% zum Standard, obwohl er nur 2% Marktanteil bei der Auflage hat. Die Kassierer dort haben sich’s jetzt auch beim Gesetz gerichtet. Nachdem wir das für unsauber halten, überlegen wir dieses Gesetz mit einer verfassungsgerichtlichen Klage mit unserem Anwalt Dr. Georg Zanger zu bekämpfen. Der Grund dafür ist, dass auch in einem ORF Gesetz verfassungsrechtlich nicht haltende Punkte drinnen stecken können und das immerhin – nach meinem Wissen – acht Jahre lang. Denn im § 4f des ORF Gesetzes war zu finden, dass der ORF in sozialen Medien überhaupt nicht interagieren darf. Der Verfassungsgerichtshof hat das als „überschießend“ ausgehebelt und gemeint, dass dem ORF natürlich die Aufgabe zufließen muss – ähnlich wie bei früher bei Leserbriefen – auch bei sozialen Medien reagieren zu dürfen. Womit die Geschichte gekippt ist…

Ich sehe gemeinsam mit meinem Anwalt, auch beim Gesetz gegen Hass, dass eine Ungleichheit gegeben ist. Weil es nicht sein kann, dass das, was für Facebook, Twitter, Instagram oder soziale Medien gilt, nicht auch für Tageszeitungen gelten soll. Und – die Kleinen werden auch ausgelassen. Obwohl genau dort ja besonders viel Übel passiert. Was detto eine Ungleichbehandlung darstellt. Wir werden deshalb versuchen, dieses Gesetz auszuhebeln.

Da dieses Gesetz in vielen dem deutschen Gesetz ähnelt, gibt es natürlich auch massive Proteste von der Europäischen Union. Das neue Gesetz wird in den kommenden Wochen in Begutachtung gehen und drei Monate auf EU-Ebene begutachtet. Brüssel hingegen arbeitet an einer EU-einheitlichen Lösung. Das wäre zum Beispiel auch dem Verband der heimischen Telekom-Provider lieber. So erklärte ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert: „eine nationalbetriebene Fragmentierung zeugt von einem schockierenden Mangel an Vertrauen in die Arbeit der EU-Institutionen, läuft sohin dem europäischen Gedanken zuwider und schadet der europäischen Wirtschaft.

 

Christian W. Mucha

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