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Arbeitgeber kann Info über Impfstatus einfordern

Arbeitsrechtler Marhold: Impf-Verweigerung könnte im Extremfall zur Kündigung führen.
© Pixabay

Der Arbeitgeber könne auch eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben

Muss ich meinem Arbeitgeber darüber Auskunft geben, ob ich mich gegen das Coronavirus habe impfen lassen? Ja, meint Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien. Denn der Arbeitgeber habe das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein. Und er habe die Verantwortung, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen.

Arbeitgeber kann Impfung einfordern

Den Vorgesetzten über eine – dann doch nicht durchgeführte – Impfung anzulügen, sei jedenfalls keine gute Idee. Dies könnte nicht nur zur Kündigung, sondern bei einer besonderen Gefährdungslage auch zur Entlassung führen, meinte Marhold heute im “Ö1-Morgenjournal”.

Der Arbeitgeber könne auch eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben – allerdings erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten, wie Trennwände, Einzelbüro oder Homeoffice, ausgeschöpft seien.

APA/red

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