Hierbei geht es um die zukünftige Prüfkompetenzen des Rechnungshofes. Laut APA dürfen unabhängige Medien, in mehrheitlichem Privatbesitz, von einer Ausweitung der staatlichen Finanzkontrolle nicht betroffen sein. In Zukunft soll der Rechnungshof Unternehmen bereits prüfen dürfen, wenn Bund, Land oder Gemeinden 25 % Anteile inne haben. Bisher lag der Wert bei 50 %. Weil der ORF eine Minderheitsbeteiligung an der APA hat (45,6%) die groß genug wäre, könnte die APA unter staatliche Finanzaufsicht fallen. Von Seiten der APA Geschäftsführung halte man diesen Vorgang für demokratie- und medienpolitisch äußerst bedenklich und systemwidrig sowie verfassungsrechtlich gar nicht zulässig. Zudem weißt die APA darauf hin, dass man schon jetzt, zusätzlich zur jährlichen Abschlussprüfung, als Genossenschaft der umfassenden Revision und Gebarungsprüfung nach dem Genossenschaftsrevisionsgesetz unterliege. Außerdem erhält die APA keine staatlichen Subventionen, Presseförderungen oder Gebührengelder. Die Nachrichtenagentur finanziert sich gewinnorientiert und durch Markterlöse. Ihr Geschäftsmodel basiert auf Unabhängigkeit und in dieser sieht sich die APA durch eine mögliche staatliche Prüfung verletzt.
APA/red