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Neue Digitalförderung für Medien

Heuer stehen 34 Millionen Euro zur Verfügung. Davon 19 Millionen nachträglich für 2020 und 15 Millionen ab 2021.
© Pixabay

ÖVP und Grüne haben sich auf einen Gesetzesentwurf für eine neue Digitalförderung für Medien geeinigt, der am morgigen Freitag (29.1.21) in Begutachtung geht. Heuer sollen rund 34 Millionen Euro ausgeschüttet werden – davon 19 Millionen rückwirkend für 2020. Ab 2021 sind jährlich 15 Millionen Euro vorgesehen, heißt es im Entwurf, der der APA vorliegt. Bei der Bemessung der Förderhöhe spielt unter anderem die Zahl der angestellten Journalisten eine Rolle.

Mit der Änderung des KommAustria-Gesetzes und der Schaffung des “Fonds zur Förderung der digitalen Transformation” soll der digitale Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen unterstützt werden. “Das Ziel ist die Stärkung des heimischen Medienstandorts im Wettbewerb mit den amerikanischen Online-Konzernen”, sagte der Kanzlerbeauftragte für Medien, Gerald Fleischmann (ÖVP), zur APA. Gefördert werden sollen die Schaffung digitaler Infrastruktur, die Erstellung und Betreuung digitaler Inhalte, die Aus- und Weiterbildung von Journalisten im Bereich des Digitaljournalismus sowie Jugendschutz und Barrierefreiheit.

Der Fördertopf setzt sich aus einer Basis- und einer Projektförderung zusammen, wobei die Basisförderung ein Drittel der Mittel, also fünf Millionen Euro, und die Projektförderung zwei Drittel, also zehn Millionen Euro, ausmachen wird, sagte die Grüne Mediensprecherin Eva Blimlinger am Donnerstag zu Journalisten. Die zusätzlichen vier Millionen Euro für 2020 sollen nach demselben Schlüssel aufgeteilt werden. Die Förderung speist sich aus den Einnahmen aus der Anfang 2020 eingeführten Digitalsteuer, die auf große internationale Internetkonzerne wie Google abzielt.

Um die Subvention ansuchen können Tages-, Wochen- und Monatszeitungen sowie Privatrundfunksender und nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter. Auch Volksgruppenzeitungen sollen mit einem Prozent der Fördersumme bedacht werden. Nicht antragsberechtigt sind Medienunternehmen, “deren Haupttätigkeit in der Bereitstellung einer Online-Zeitung oder eines Abrufdienstes” besteht, da diese nicht mehr digital transformiert werden müssten, wie es in den Erläuterungen heißt.

Zur Bemessung der Höhe der Basisförderung werden der Umsatz im Digitalbereich, Reichweite und Auflage herangezogen. Erstmals in der Geschichte seien außerdem “echte Qualitätskriterien im bundesweiten Förderwesen verankert” worden, so Blimlinger. So wird die Anzahl der nach Journalisten-Kollektivvertrag angestellten Mitarbeiter bei der Mittelvergabe eine Rolle spielen. Die genaue Ausgestaltung wird in den Förderrichtlinien der RTR, die noch zu erarbeiten sind, festgelegt. Um überhaupt ansuchen zu können, müssen Tageszeitungen sechs Journalisten hauptberuflich beschäftigen, Wochenzeitungen zwei.

Für die Vergabe ist die RTR-GmbH, die unter anderem auch den Privatrundfunkfonds und den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds verwaltet, zuständig. Sie soll bei der Mittelvergabe durch einen fünfköpfigen Fachbeirat beraten werden. Das Vorhaben muss noch von der EU-Kommission abgesegnet werden. Das Gesetz sollte vor dem Sommer beschlossen werden können, sagte Blimlinger. Die Projekteinreichung soll ab dem Sommer möglich sein.

 

APA/Red.

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