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Mordfall vor dem Spezialgericht

Slowakei: Freispruch im Kuciak- Fall aufgehoben
© Pixabay

Wie ExtraDienst berichtete, soll der Mordfall Kuciak erneut aufgerollt werden. Neun Monate nach dem Freispruch des Geschäftsmann Marian K., der als mutmaßlicher Auftraggeber des Journalistenmordes aus dem Jahr 2018 gilt, hat das Oberste Gericht der Slowakei nun am Dienstag in Bratislava das Urteil der untergeordneten Instanz wieder aufgehoben und den Fall dem Spezialgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Auch der Freispruch der Komplizin und mutmaßlichen Mitorganisatorin des Auftragsmordes Alene Zs. wurde gecancelt. 

In der von Medien und Öffentlichkeit verfolgten Hauptverhandlung des Journalistenmordes vor dem Spezialgericht in Pezinok hatte die Anklage eine Reihe von Indizien, Zeugenaussagen und indirekten Beweisen vorgelegt, die nach Meinung des zuständigen Senats Schuld von Marian K. und Alena Zs. aber nicht ohne Zweifel beweisen konnten. Der anschließende Freispruch im September 2020 hatte in der Slowakei für Empörung gesorgt. Nur wenige Monate später hatte die Polizei die ersten Verdächtigen im Fall festgenommen, darunter Zoltan A., einen Vermittler, der geständig war und auch den mutmaßlichen Auftraggeber und seine Komplizin schwer belastete. A. bekam als Kronzeuge eine mildere Strafe von 15 Jahren. Geständig war später auch der Todesschütze Miroslav M. Die restlichen drei Mittäter, darunter der Hauptangeklagte Marian K., haben ihre Schuld stets bestritten.

Das Spezialgericht wird sich nun im neu aufgerollten Prozess mit allen Tatsachen, Beweisen und Umständen auseinandersetzen müssen. Das Gericht der ersten Instanz habe über den Freispruch von K. und Zs. vorzeitig entschieden, indem es die Sachlage nicht genügend festgestellt und sich nicht mit allen Umständen des Falles auseinandergesetzt hatte, die bedeutend für die Entscheidung waren, erklärte Peter Paluda, Vorsitzender des zuständigen Strafsenats beim Obersten Gericht. Darüber hinaus wurden Beweise nicht zugelassen, was die Spezialrichter auch nicht genügend oder nur vage begründet hatten. Laut Aussage von Paluda wurden auch Beweise und deren Bewertung aus dem Kontext gerissen. Einen Antrag des zuständigen Staatsanwalts, dass der Fall einem anderen Senat des Spezialgerichts zugeteilt werde, sei vom Höchstgericht allerdings abgelehnt worden.

Am Dienstag im Berufungsverfahren von Tomas S, dem dritten Mitangeklagten, hat das Oberste Gericht hingegen die vorherige Entscheidung der Spezialrichter über eine Haftstrafe von 25 Jahren bestätigt. S. hatte den Todesschützen zum Tatort gefahren und ist laut dem Gericht auch für den Mord an einem Unternehmer aus Kollarovo aus dem Jahr 2016 schuldig. In seinem Fall wurde das Urteil mit der Entscheidung der Höchstrichter rechtskräftig.

Marian K.wurde unterdessen in einem anderen Fall wegen schwerer Wirtschaftskriminalität bereits rechtskräftig zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt. Auch Alena Zs. hat als Mitangeklagte in einem weiteren Mordfall einen langjährige Haftstrafe bekommen. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

 

APA/ Red.

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