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Mögliche Nachbesserungen bei Informationsfreiheitsgesetz

Laut Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) wolle man sich die Kritikpunkte anschauen.
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Auf Verfassungsministerin Edtstadler kommt in den nächsten Tagen viel Arbeit zu.

Während der Begutachtungsphase gingen 178 Stellungnahmen zum Informationsfreiheitgesetz im Parlament ein. Diese enthielten zu teils heftige Kritik an dem aktuellen Entwurf. Wie der „Standard“ berichtet, wolle Edtstadler sich die Anmerkungen genau anschauen und gegebenenfalls nachbessern. Zunächst soll also eine koalitionsinterne Verhandlung stattfinden. Durch das neue Gesetz soll das Amtsgeheimnis abgeschafft werden. Das Grundrecht auf Zugang zu Information soll in ihm festgehalten werden. Allerdings sind dabei auch einige Ausnahmen enthalten. Genau diese Ausnahmen wurden, unter anderem von dem VÖZ, stark kritisiert.

Es braucht eine Zweidrittelmehrheit

Im Falle des Informationsfreiheitsgesetzes reicht eine regierungsinterne Einigung nicht. Für den Beschluss im Nationalrat bräuchte man eine Zweidrittelmehrheit – also Stimmen von der Opposition. Bis das Gesetz in Kraft tritt, würde das Amtsgeheimnis noch eine Zeit lang gehütet werden. Ab der Kundmachung würde nämlich eine eineinhalbjährige Übergangsfrist zu laufen beginnen. Somit könne das Recht auf Information erst 2023 gültig werden.

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