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NEOS vs. Medienbericht

Berufung gegen Urteil NEOS gegen Omnia Online Medien
©Pixabay

Die NEOS werden im Rechtsstreit mit der Omnia Online Media Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz einlegen. Die Omnia Online Medien habe der NEOS- Nationalratsabgeordneten Stephanie Krisper in einem Medienbericht unterstellt, die Auskunftsperson Peter Bartholds gemeinsam mit anderen vor dessen Aussage im „Ibiza“- Untersuchungsausschuss auf seine Aussage vorbereitet zu haben. Die NEOS bestreiten diesen Vorfall. Krisper habe zugegeben, dass es zu unregelmäßigen Treffen mit Barthold gab, diese seien jedoch nie zur Vorbereitung der Auskunftsperson oder sonstiger unerlaubter Absprache geschehen. 

Das Klagebegehren, die Beklagte habe es zu unterlassen, Behauptungen aufzustellen und beziehungsweise oder aufstellen zu lassen und dieses zu verbreiten, wonach Mitglieder der Klägerin NEOS mit der Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss Peter Barthold dessen Aussageverhalten abgesprochen hätten oder eine derartige Absprache in den Räumlichkeiten der Klägerin stattgefunden hätten beziehungsweise ähnliche oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und zu verbreiten, bleibt weiterhin aufrecht. 

PA/ Red.

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