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AKM stellt Klagsverfahren ein

Verwertungsgesellschaft für Musikrechte klagte gegen die Werbeaussage "AKM-frei".
© pixabay/webandi

Hintergrundmusik in einem Einkaufszentrum ist ein typischer Fall für die AKM

Die Instore Solution GmbH bietet Hintergrundmusik für den gewerblichen Einsatz im Einzelhandel, in der Hotellerie und Gastronomie an. Der Vorteil für Konsumenten: Wer diese Dienstleistung nutzt, kann AKM-Gebühren einsparen. Der Nachteil: Es handelt sich um Musik, die man nicht in den Charts zu hören bekommt.
Um ihre Services zu bewerben, hat die Firma aus München den Slogan “AKM-frei” unters Volk gebracht. Dagegen klagte die AKM/austro mechana und beanstandete die Werbeaussage als unrichtig.

AKM und austro mechana sind die Verwertungsgesellschaften in Österreich, zu denen sich die Autoren, Komponisten und Musikverleger zusammengeschlossen haben. Wenn Musik zum Beispiel im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt oder auf einer CD aufgenommen wird, gebührt den Musikurhebern dafür laut Urheberrecht eine faire Bezahlung. AKM und austro mechana heben diese Tantiemen treuhändig ein und geben sie an die Komponisten und Songtexter weiter.
Der Begriff “AKM-frei” als Werbebotschaft ging den Verantwortlichen anscheinend zu weit.

Instore Solution hat in ihrer Klagebeantwortung dargelegt, dass die angebotene Musik tatsächlich AKM-frei ist. Die AKM hat daraufhin von der weitere Verfahrensführung Abstand genommen und einem “ewigen Ruhen” des Verfahrens zugestimmt, laut Presseaussendung des Unternehmens. „Wir arbeiten seriös und freuen uns, dass die AKM dies nun offenbar ebenso sieht. Natürlich hoffen wir, dass die AKM auch weiterhin scharf gegen schwarze Schafe in der Musikbranche vorgehen wird“, so die Verantwortlichen der Instore Solution GmbH in München.

PA/red

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