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Massives Datensammeln durch Ad-Tech-Firmen

Verbraucher- und Datenschutzorganisationen weltweit fordern Privatsphärenschutz für Konsumenten.
©Pixabay

Die technischen der Abläufe App-Anbieter sind meist schwer nachvollziehbar, die Standardeinstellungen auf Daten-Sharing eingestellt

Eine Studie der norwegischen Verbraucherschutzorganisation Norwegian Consumer Council (NCC) belegt das umfangreiche Sammeln von personenbezogenen Daten bei Apps auf Mobilgeräten. Die Konsumenten seien sich des Umfangs dieser „Sammelwut“ oft nicht bewusst. Verbraucherorganisationen weltweit fordern stärkere Kontrolle von Online-Marketing-Unternehmen zum Schutz der Privatsphäre des Verbrauchers.
NCC hatte für zehn beliebte Apps – darunter die Dating-App Tinder, die Bi/Gay-Dating-App Grindr, die Makeup-App Perfect 365 oder die Menstruations-App Mydays – erhoben, welche Daten an welche Drittanbieter weitergegeben werden. Das Ergebnis sei besorgniserregend, so die Studienautoren: Die Apps lieferten sensible Daten an 135 unterschiedliche Unternehmen, unter anderem die IP-Adresse und GPS-Standorte, aber auch Daten über die sexuelle Ausrichtung, die politische Einstellung und eingenommene Medikamente. Empfänger dieser Daten sind die großen Player im Online-Marketing. Googles Marketing-Firma DoubleClick bekommt etwa von acht der zehn untersuchten Apps Daten übermittelt, Facebook sogar von neun, aber auch Firmen wie OpenX oder Brace werden beliefert.
Die technischen Abläufe sind meist schwer nachvollziehbar, die Standardeinstellungen der Apps auf Daten-Sharing eingestellt und die Anbieter der Anwendungen arbeiten mit Geschäftsmodellen, welche die Weitergabe von personenbezogenen Daten einkalkulieren.
„Diese Praktiken geben dem Nutzer nicht die Möglichkeit, eine Entscheidung über die Verwendung der sensiblen persönlichen Daten zu treffen“, kritisiert Ulrike Docekal, Leiterin der Stabstelle für EU-Angelegenheiten im Verein für Konsumenteninformation (VKI). Der VKI befindet sich in enger Abstimmung mit internationalen Schwesterorganisationen, die jeweils bei ihren nationalen Datenschutzbehörden Beschwerden gegen mehrere Unternehmen einbringen werden.

 

APA/red

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