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Lidl gibt Kundendaten weiter

Für Google und Facebook lohnt sich Lidl besonders
© Pixabay

Neue Regeln im Online-Shop des Discountunternehmen

Konsumentinnen und Konsumenten sollten zukünftig besonders aufmerksam sein, wenn sie den Lidl Online-Shop nutzen wollen. Neue Regeln besagen nämlich, dass das Unternehmen Namen und Mailadressen an Werbeplattformen wie Facebook weitergeben darf, sofern die Kundinnen und Kunden nicht widersprechen. Bestehende Onlineshop-Nutzerinnen und -Nutzer haben vom Discountunternehmen kürzlich eine E-Mail mit dem Betreff: „Aktualisierung unserer Datenschutzbestimmungen“ bekommen. Für diejenigen, die diese E-Mail nicht gelesen haben, gelten die Änderungen jetzt trotzdem. Denn sie beinhaltete einen Link zum Widerrufen, nicht aber, um den neuen Bedingungen zuzustimmen. Die zuständige Datenschutzbehörde sieht die Rechtslage etwas anders.

Fragwürdiges Prozedere bei Aktualisierungen

Da Lidl Deutschland seinen Sitz in Stuttgart hat, ist die Datenschutzbehörde Baden-Württembergs unter Leitung von Stefan Brink zuständig. Die berechtigte Frage ist nämlich, ob eine Nicht-Antwort bereits eine Einwilligung darstellt. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt klar, dass die Möglichkeit des Widerspruchs nicht ausreicht. Man müsse sich aktiv für eine Weitergabe der Daten entscheiden können.

Lidl Deutschland beteuert allerdings, sich an die Datenschutzgrundverordnung zu halten. „Die Datenverarbeitung zum Ausspielen von Werbung in einem sozialen Netzwerk ist auf Grundlage des berechtigten Interesses von Lidl an der Durchführung von Direktwerbung zulässig und damit auch nicht einwilligungsbedürftig. Wir haben die Nutzer vorab über die Änderungen informiert. Sie können gegen diese Datenverarbeitung jederzeit Widerspruch einlegen. Der Hinweis darauf sowie ein Link zur Ausübung des Widerspruchsrechts findet sich zudem in unseren Datenschutzbestimmungen“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme. Der LfDI kommt jedoch zu einer anderen Einschätzung: „Ein solches berechtigtes Interesse liegt zwar vor, kann nach der notwendigen Abwägung mit den Rechten der App-Nutzenden aber nicht als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Nutzerdaten an z.B. Facebook herangezogen werden.“

Status quo: man wolle auf Lidl zugehen, um die Rechtslage zu besprechen. „Über weitere Maßnahmen werden wir im Anschluss entscheiden“, so die LfDI. RED./CH

7345646b2fa04aff90a1a62fe776092a 25. April 2024

 

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