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„Krone“-Konflikt geht in die nächste Phase

Das Kartellgericht muss klären, ob sich die Eigentumsverhältnisse bei der Tageszeitung änderten.
© krone.at

Im Konflikt um die “Kronen Zeitung” befasst die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nun das Kartellgericht. Ende Dezember meldete die Funke-Gruppe als deutsche Hälfte-Eigentümerin die “alleinige Kontrolle” über Österreichs größte Tageszeitung bei der BWB an. Diese hat allerdings “erhebliche Bedenken zur Anmeldefähigkeit des Zusammenschlusses”, wie am Freitag (24.1.) mitgeteilt wurde.

Bei der Prüfung des Zusammenschlusses hätten sich “komplexe Fragen insbesondere im Hinblick auf die Auslegung der vorgelegten Gesellschaftsverträge” ergeben. Die BWB weist darauf hin, dass “wesentliche gesellschaftsrechtliche Fragen” zwischen den Unternehmen nicht endgültig gelöst seien und sich im Klärungsprozess vor mehreren Gerichten befänden. Daher bestehe keine Klarheit über die genauen Strukturen des Zusammenschlusses. “Da die BWB in der Fusionskontrolle keine gesetzlichen Zurückweisungsmöglichkeiten von Zusammenschlüssen hat, wurde ein Antrag, wie gesetzlich vorgesehen, beim Kartellgericht gestellt”, heißt es in der Mitteilung der BWB. Das Gericht hat fünf Monate Zeit, über den Antrag der BWB zu entscheiden.

Hintergrund ist, dass sich der österreichische Immobilienunternehmer René Benko bei der deutschen Funke-Gruppe eingekauft hatte. Er hält, wie „Die Presse“ am 25. Jänner schrieb, 49 Prozent an der WAZ Ausland Holding GmbH, der wiederum 50 Prozent der „Krone“ gehört. Die restlichen Prozente an der WAZ Ausland Holding bringen vorerst Benko nichts, da die Stimmrechte unklar sind. Die Funke-Gruppe würde laut „Presse“-Artikel gerne aus dem Abenteuer „Krone“ aussteigen.

APA/red

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