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Kein Ethik-Verstoß bei „Standard“-Interview

Der Presserat erkannte keine gezielte Verunglimpfung von Minderheiten
© Pixabay

Das Urteil des Presserats fällt zu Gunsten der Tageszeitung aus.

Der Senat 3 des Presserats hat entschieden, dass das Interview mit dem Titel  “Kerosin95: ‘Das ist verinnerlichte Arroganz'” Minderheiten nicht gezielt verunglimpft. Es wurden zwar provozierende Fragen gegenüber einer nichtbinären Person gestellt, aber diese seien von der Pressfreiheit gedeckt. Das Interview erschien am 8. März sowohl auf derstandard.at als auch in der Print-Ausgabe der Tageszeitung. Thema war, warum die Kunstfigur Kerosin95 auf genderneutrale Sprache bestehe. Der Interviewer merkt an, dass Studien zufolge 0,5 Prozent der Bevölkerung transgender seien und ob man deswegen die Sprache von 99,5 Prozent verändern solle. Diese Formulierung könne man, laut dem Presserat, als „ein wenig unsensibel bzw. provokant“ ansehen. Auf diese Frage antwortete Kerosin95, dass sie* zu Statistiken nichts sagen könne und es viel mehr Leute seien, als wir glauben.

Beschwerden von Lesern

Zahlreiche Leser wandten sich, nach der Veröffentlichung des Interviews, an den Presserat. Sie kritisierten das Interview als transphob, sexistisch und respektlos. Der Senat 3 befasste sich daraufhin mit dem Beitrag und stellte fest, dass im Zuge eines Interviews auch kritische oder sogar provozierende Fragen gestellt werden können und diese von der Pressefreiheit gedeckt seien. Da der Interviewparnter unmittelbar und spezifisch auf die Fragen eingehen kann, reiche das Ermessen hier besonders weit. Von den Medien forderte Kerosin95 eine genderneutrale Berichterstattung ein. Deswegen erschien es dem Presserat naheliegend, Kerosin95 in einem Interview mit Fragen über Gender- und Geschlechterpolitik zu konfrontieren.

APA/red

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